Familienpolitik

Urlaubszeit: Bayern unterstützt einkommensschwache Familien

Sommerzeit ist Urlaubszeit. Besonders in den großen Ferien verreisen viele Familien. Das ist auch gut so: Ein gemeinsamer Urlaub gibt Kraft und verbessert das Familienklima. Im Freistaat Bayern soll das auch einkommensschwachen Familien möglich sein. Die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) unterstützt das mit rund 350.000 Euro im Jahr.

07.08.2018

„Klar ist: nicht jeder kann sich Urlaub selber leisten, aber jeder könnte davon profitieren. Deswegen haben wir im vergangenen Jahr rund 500 bayerische Familien gefördert“, betont Dr. Norbert Kollmer, der Präsident des ZBFS.
Die Mehrzahl davon waren alleinerziehende Mütter oder Väter mit ihrem Nachwuchs. Die Höhe der Leistung beträgt für jedes Kind und jeden Erwachsenen bis zu 15 Euro pro Tag. „Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern erhält somit pro Tag bis zu 45 Euro.“, erklärt Dr. Kollmer. „Bei Kindern mit einer Behinderung sind noch höhere Beträge möglich.“

Voraussetzungen für die Förderung sind unter anderem, dass

  • der Hauptwohnsitz in Bayern liegt,
  • man die individuellen Einkommensgrenze nicht überschreitet
  • und Kindergeld für jedes zu berücksichtigende Kind bezieht.

Die Bürgerinnen und Bürger können aus über 80 gemeinnützigen Familienferienstätten auswählen, davon liegen alleine 15 im Freistaat selbst. Während der bayerischen Schulferien kann der Urlaub in jeder dieser Ferienstätten gefördert werden, ansonsten lediglich in Bayern.

„Den Förderantrag sollen Familien mindestens drei Wochen vor Urlaubsbeginn stellen. In besonderen Fällen sind aber Ausnahmen möglich“, bekräftigt der Leiter der Abteilung Förderbereich im ZBFS, Josef Greger und ergänzt: „Der Antrag muss jedoch vor der Buchung der Familienferienstätte beim ZBFS eingehen.“

Weitere Informationen finden zu finden unter: www.zbfs.bayern.de/foerderung/familie/erholung

Quelle: Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) vom 03.08.2018

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