Familienpolitik

Städte- und Gemeindebund: Benachteiligtenförderung statt Kindergelderhöhung!

Der Deutsche Städte- und Gemeindbund hält Investitionen in Betreuung und Bildung für wichtiger als eine Kindergelderhöhung um 20 € im Monat. Der Bund müsse Steuerausfälle bei Ländern und Kommunen kompensieren.

09.11.2009

Die geplante Kindergelderhöhung summiere sich auf 4,26 Milliarden Euro pro Jahr. Hiervon entfielen 42,5 % oder 1,95 Milliarden Euro auf die Länder und 15 % oder 692 Millionen Euro auf die Kommunen. Damit könne man nachhaltig die Chancen gerade für benachteiligte Kinder und Jugendliche verbessern, zum Beispiel durch regelmäßige Schulmahlzeiten, bessere Betreuung und Einzelförderung etwa im Sprachbereich. Das würde zugleich Arbeitsplätze vor Ort schaffen.

Deutschland gebe schon bisher nach OECD-Studien vergleichsweise viel Geld für familienbezogene Leistungen aus und habe damit deutlich weniger Erfolg als zum Beispiel die skandinavischen Länder, die den Schwerpunkt ihrer Leistungen auf den konsequenten Ausbau der familienbezogenen Infrastruktur legten.

20 € im Monat seien für ein Kind relativ wenig, für eine bessere Betreuung und Förderung wäre es aus Sicht des DSTGB es viel. Die geplante Kindergelderhöhung führe zu Steuerausfällen bei Kommunen und Ländern, deren Haushaltslage durch die Wirtschafts- und Finanzkrise in eine dramatische Situation gelangt sei. Allein die Kommunen hätten Kassenkredite von über 38 Milliarden Euro und würden 2010 mit einem Defizit von über 11 Milliarden Euro abschließen.

Der DSTGB fordert den Bund auf, eine Kompensation, z.B. durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer, vorzusehen, sollte er an seinem Erhöhungsziel festhalten. In Artikel 106 Absatz 3 Satz 5 GG und in §1 Satz 6 Finanzausgleichsgesetz sei geregelt, dass die Leistungen für das Kindergeld zwischen Bund und Ländern im Verhältnis von 74 zu 26 finanziert werden sollen. Damit ergäbe sich ein Ausgleich von mindestens 1,5 Milliarden Euro pro Jahr bezogen auf die Mindereinnahmen aus Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag. Der DSTGB weist darauf hin, dass auch in früheren Jahren die Kompensationen durch höhere Beteiligung am Umsatzsteueraufkommen erfolgt seien.

Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund

 

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