Familienpolitik

Sozialministerin Schwesig fordert kinderspezifische Hartz-IV-Sätze

Die morgige Anhörung des Bundesverfassungsgerichts nimmt Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig zum Anlass, um ihre Forderung nach Hartz-IV-Regelsätzen zu bekräftigen, die die spezifischen Bedürfnisse von Kindern berücksichtigen.

19.10.2009

"Im Sozialgesetzbuch II findet sich leider immer noch der Passus, dass beispielsweise einem Zwölfjährigen nur 60 Prozent des Regelsatzes für Erwachsene zugedacht wird", kritisiert Sozialministerin Schwesig. Wer Zwölfjährige einfach als "Zweidrittel-Erwachsene" einstufe, kalkuliere jedoch an der Wirklichkeit vorbei. "Dass Kinder spezifische Bedürfnisse haben, weiß jede Mutter, die ihrem Sohn eine längst zu klein gewordene Hose anziehen will", sagt Manuela Schwesig. "Kinder brauchen häufiger neue Kleidung als Erwachsene - und nicht seltener, wie es die 60-Prozent-Regelung nahelegt."

Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin hatte sich bereits im vergangenen Jahr für die Einarbeitung des kinderspezifischen Bedarfs in die Regelsätze stark gemacht, zuletzt auf einer Konferenz der Arbeits- und Sozialminister im November, die mit 16 zu 0 für den Vorstoß stimmte. Im Januar urteilte dann das Bundessozialgericht in diesem Sinne.

Quelle: Ministerium für Soziales und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

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