Familienpolitik

Schleswig-Holstein schafft Voraussetzung für Kitageld

Das Landeskabinett hat am 09. Februar den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung von Familien mit Kindern in erster Befassung zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Land investiert im Rahmen der Kita-Offensive erhebliche Mittel in Kita-Ausbau, Sicherung der Kita-Qualität und Verbesserung des Fachkräfteschlüssels.

15.02.2016

Für die Investitionen wurden für die Jahre 2016 bis 2018 in dem im Dezember geeinten Maßnahmenpaket 138,5 Millionen zusätzlich vereinbart. Langfristiges Ziel der Landesregierung ist es zudem, den Besuch einer Kindertageseinrichtung für Eltern kostenfrei zu stellen. Als einen ersten Schritt sollen Familien von Krippenkindern (0 3 Jahre) mit dem jetzigen Gesetz entlastet werden:

"Mit dem Gesetz schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen, um Eltern ab 2017 um 100 Euro vom Krippenbeitrag zu entlasten", so Sozialministerin Kristin Alheit. "Das ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Familien in Schleswig-Holstein. Zugleich fördern wir damit die frühkindliche Bildung und tragen zur Chancengleichheit für alle Kinder bei. Wissenschaftliche Erkenntnisse bestätigen immer deutlicher, dass die ersten Lebensjahre eines Kindes für einen gelingenden Bildungsweg ganz entscheidend sind. Daher gilt: Besser früh in unsere Kinder investieren, als später teuer zu `reparieren`. Wir erleichtern Familien damit den Einstieg in eine gute Bildung und Teilhabe", betont Alheit.

Vorgesehen ist folgende Regelung:

  • Zur Entlastung der Familien von den Kosten der Kindertagesbetreuung erstattet das Land ab dem 1. Januar 2017 bis zu einer Höhe von monatlich 100,- Euro der Kosten pro Kind für Kindertagesbetreuung.
  • Voraussetzung für diesen Anspruch ist, dass das Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und entweder in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung oder von einer öffentlich geförderten Tagespflegeperson betreut wird.

Die Erstattung soll den Familien, konkret den Personensorgeberechtigten, monatlich auf Antrag direkt vom Land ausgezahlt werden. Soweit diese Kosten  zum Beispiel aufgrund der Inanspruchnahme einer Sozialstaffel  niedriger sind als 100 Euro, sollen nur die tatsächlich entstandenen Kosten ersetzt werden (daher: "bis zu" 100 Euro, der Regelfall dürfte 100 Euro Entlastung betragen). Die erwarteten Erstattungskosten liegen 2017 insgesamt bei 23.409.000 Euro. Dabei wird von circa 23.000 betreuten Kindern ("U 3") ausgegangen. Für ca. 15% dieser Kinder werden die Kosten bereits jetzt aus sozialen Gründen (einkommensabhängig) aufgrund anderer Rechtsgrundlagen vollständig oder teilweise erstattet.

Eine weitere Neuerung betrifft die Umsetzung der 2015 beschlossenen Einführung der derzeit im Aufbau befindlichen Kita-Datenbank Schleswig-Holstein. Die Kita-Datenbank soll zum einen Eltern z.B. die Kita-Anmeldung und zum anderen den verantwortlichen Kommunen eine zielgenaue Bedarfsplanung erleichtern. Mit dem jetzigen Gesetz soll die rechtliche Voraussetzung geschaffen werden, dass das Sozialministerium die Aufgaben einer sogenannten zentralen Stelle bei der Umsetzung übernehmen kann. Hintergrund sind gesetzliche Datenschutzregelungen, die bei mehreren Beteiligten (Kommunen, Kreisen, Land) greifen. Der Gesetzentwurf wird jetzt Verbänden und Beteiligten zur Anhörung und dem Landtag zur Information übersandt.

Hintergrund Kita-Offensive

Ziel von Sozialministerin Alheit ist es, Familien und Kitas nachhaltig zu stärken  dies ist auch ein Schwerpunkt der Landesregierung. Ein im Dezember geeintes Maßnahmenpaket mit einem Volumen von zusätzlich 138,5 Millionen Euro für die Jahre 2016 2018 dient der weiteren Bezuschussung der Kommunen bezüglich Investitions- als auch Betriebskosten. Zudem werden Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung fortgesetzt und zusätzlich 2016 mit der Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels begonnen. Dafür werden 51 Mio. Euro bereit stehen. Die Förderung der 100 Familienzentren und der pädagogischen Fachberatung sowie des Qualitätsmanagements werden bis 2018 mit insgesamt 27 Mio. Euro fortgesetzt. Für Sprachbildung wurden die Mittel um 2 Mio. Euro auf jährlich 6 Mio. erhöht.

Statistische Informationen zur Kinderbetreuung

Zurzeit werden in S-H in den rund 1.765 Einrichtungen und bei den rund 1.735 Tagespflegepersonen etwa 110.600 Kinder betreut. Im Jahr 2016 wird die Kinderbetreuung mit insgesamt rund 200 Millionen Euro gefördert. Nach den aktuellsten Erhebungen des Statistikamtes Nord (2015) werden im U3-Bereich gut 31 Prozent aller Kinder in Kitas oder Tagespflege betreut. Damit ist S-H die Nummer 1 unter den westdeutschen Flächenländern. Im Ü3-Bereich liegt die Betreuungsquote im letzten Kitajahr (also dem Jahr vor Schuleintritt) bei 96,4%. Die Höhe der von den Eltern zu tragenden Kosten variiert im Land aufgrund der unterschiedlichen Finanzierungssysteme aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung und liegt durchschnittlich bei monatlich etwa 210 Euro pro Kind. In anderen norddeutschen Ländern werden Familien bereits bei den Beiträgen entlastet (Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern).

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vom 09.02.2016

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