Familienpolitik
S-H: „Starke-Familien-Gesetz“ gehe nicht weit genug
Der Bundesrat hat am 12. April 2019 dem sogenannten „Starke-Familien-Gesetz“ zugestimmt sowie dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Zu beiden Gesetzen äußerte Schleswig-Holsteins Minister Dr. Heiner Garg deutliche Kritik.
17.04.2019
„Starke-Familien-Gesetz“
Zum sogenannten Starke-Familien-Gesetz erklärte Minister Dr. Garg: „Mit dem Gesetz geht der Bund bei der Bekämpfung von Familienarmut in die richtige Richtung – er geht aber nicht entschlossen genug und weit genug.“ So sei insbesondere der Wegfall des Eigenanteils von 1 Euro pro Essen in der Gemeinschaftsverpflegung für Kinder aus Familien im SGB-Leistungsbezug im Rahmen der Änderungen des Bildungs- und Teilhabepaketes richtig und überfällig. Auch die Erhöhung des Zuschusses zum persönlichen Schulbedarf vom nächsten Schuljahr an von 100 auf 150 Euro sei ein wichtiger Schritt.
„Insgesamt bleibt das Gesetz aber hinter den Erwartungen zurück und wird seinem Namen nicht gerecht“, so Minister Garg. „Statt mutig den Weg zu einer eigenständigen Kindergrundsicherung, wie sie u.a. vom Bündnis Kindergrundsicherung gefordert wird, zu beschreiten, beschränkt sich das Gesetz auf minimale Verbesserungen. Schleswig-Holstein setzt sich seit geraumer Zeit für eine Kindergrundsicherung ein, die bisherige Leistungen bündelt und gezielt die Kinder erreichen soll.“ Einen entsprechenden Vorstoß für eine eigenständige Kindergrundsicherung hatte die Arbeits- und Sozialministerkonferenz im vergangenen Dezember vorgelegt.
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
Deutliche Kritik äußerte Minister Garg ebenso am Terminservice- und Versorgungsgesetz. Das Ziel, den Zugang zur ambulanten ärztlichen Versorgung angemessen und flächendeckend sicherzustellen, sei zwar richtig, der Weg sei aber kontraproduktiv.
Garg hob hervor, dass drei maßgebliche Kritikpunkte bestehen blieben. Dies gilt erstens für die verfehlte gesetzliche Festlegung der Mindestzahl von 25 Sprechstunden pro Woche, die Arbeitsrealität in Arztpraxen völlig verkennt und die Attraktivität der Niederlassung schwächt. Falsch sei auch die Verpflichtung zur Durchführung von mindestens fünf Stunden offener Sprechstunden für alle Arztgruppen der grundversorgenden und wohnortnahen Patientenversorgung. Eine solche pauschale Regelung gehe an den Besonderheiten und Bedarfen unterschiedlicher Versorgungsbereiche vorbei und werde im Ergebnis auch bei vielen Patientinnen und Patienten zu mehr Frust führen, so der Minister. Schließlich wäre eine Begrenzung der Terminvermittlung durch die Terminservicestellen auf die normalen Geschäftszeiten richtig gewesen.
Garg erklärte dazu: „Das TSVG ist der bisherige traurige Höhepunkt der Bevormundung der niedergelassenen Ärzte. Statt Ärzte zu unterstützen und Ihnen mehr Budgetfreiheit zu geben, schwächt der Bundesgesundheitsminister gerade die, die nicht über gute Versorgung reden, sondern die Versorgung tatsächlich sicherstellen!“
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein vom 12.04.2019
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