Familienpolitik

Reform des Unterhaltsvorschusses tritt Anfang 2017 in Kraft

Die geplante Reform des Unterhaltsvorschusses soll Anfang 2017 in Kraft treten. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Caren Marks (SPD), sagte im Familienausschuss sie sei "optimistisch", dass das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet werden kann. Offen sei außerdem, wie sich die konkrete Kostenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen gestaltet.

21.10.2016

Bund und Länder hatten sich Ende vergangener Woche darauf geeinigt, dass die derzeitige Höchstbezugsdauer des Unterhaltsvorschusses von 72 Monaten entfristet und das Höchstbezugsalter des Kindes von zwölf auf 18 Jahre angehoben wird.

Alle Fraktionen im Familienausschuss begrüßten ausdrücklich die geplante Reform des Unterhaltsvorschusses. Einen Antrag der Linksfraktion zur Verbesserung der Lebenssituation von Alleinerziehenden lehnte der Ausschuss hingegen mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Grünen ab. Die Linken hatten neben der Reform des Unterhaltsvorschusses unter anderem eine Weiterentwicklung von Kindergeld und Kinderzuschlag zu einer Kindergrundsicherung gefordert, den Ausbau der sozialen Infrastruktur für Familien, Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie bei der beruflichen Qualifikation von Alleinerziehenden.

Union und SPD verwiesen darauf, dass etliche Forderungen der Linken nicht in den Kompetenzbereich des Bundes sondern der Ländern fielen und dass der Antrag keine Vorschläge zur Finanzierung enthalte. Die beiden Fraktionen betonten zudem, dass die Koalition in dieser Legislatur bereits für Verbesserungen für die Alleinerziehenden gesorgt habe, beispielsweise durch die Erhöhung des Entlastungsbetrages.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib - heute im bundestag Nr. 604 vom 19.10.2016

Redaktion: Kerstin Boller

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