Familienpolitik

National Coalition fordert mehr Beachtung von Kinderrechten auch in der Familien(zeit)politik

Berlin, den 14. März 2012. Anlässlich der Veröffentlichung des 8. Familienberichts „Mehr Zeit für Familie“ fordert die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland, dass die Kinderrechte auch in der Familienzeitpolitik eine zentrale Grundlage sein müssen.

14.03.2012

Die National Coalition begrüßt die Empfehlungen der Sachverständigenkommission. Familien sollen mehr Verfügung über ihre Zeit bekommen, Familien sollen im Alltag besser unterstützt werden und den Familienbedürfnissen soll im Arbeitszeitrecht und in den Vereinbarungen der Tarifparteien eine größere Bedeutung zugemessen werden. 

„Viele der Empfehlungen stärken auch die Rechte der Kinder, unter anderem die Rechte auf Entwicklung, auf Bildung und auf Gesundheit. Kinderrechte und die Stärkung der Familie gehen Hand in Hand. Diese Haltung ist Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention und ist in der Präambel und in einzelnen Artikeln der Konvention verankert. Wer Kinderrechte umsetzen will, muss die Eltern und die Familien stärken“ betonen Prof. Dr. Jörg Maywald und Dr. Sabine Skutta, die Sprecher der National Coalition. 

„Die im 8. Familienbericht mit Recht kritisierte „Familienblindheit“ des Arbeits(zeit)rechts ist gleichzeitig eine Kinderrechteblindheit. Sie ist ein weiterer Beleg dafür, wie dringlich die Verankerung der Kinderechte und insbesondere das Gebot der vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls nach Artikel 3 der Kinderrechtskonvention in unserem Grundgesetz sind. Dann müssten die Interessen und Rechte des Kindes bei jeder gesetzlichen Regelung, die Wirkungen für Kinder entfalten, ausdrücklich bedacht werden. Die Belange von Kindern bekämen dann auch in Deutschland das Gewicht, das ihnen das Völkerrecht zuerkennt, und solche blinden Flecken könnten nicht über Jahre bestehen“ unterstreichen Maywald und Skutta. 

Die UN-Kinderrechtskonvention ist seit ihrer Ratifizierung im Jahr 1992 geltendes Recht in Deutschland. Kinderrechte finden jedoch in vielen Rechtsgebieten und in Entscheidungen von Gerichten und Verwaltung nicht den gebührenden Stellenwert mit der Folge von vielfältigen Kinderrechtsverletzungen und Problemlagen für Kinder und Jugendliche. Die National Coalition fordert deshalb seit Jahren die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Sie geht davon aus, dass eine solche Grundgesetzergänzung eine deutliche und weit reichende Beachtung von Kinderrechten nach sich zieht.

Quelle: National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland (NC)

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