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Die Bundesregierung hat die Reform des Mutterschutzgesetzes beschlossen. Mütter und ihre Kinder werden künftig besser geschützt. Erstmals werden auch Studentinnen und Schülerinnen einbezogen.
Das Bundeskabinett hat am 04.05.2016 das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingebrachte Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts beschlossen. Mit diesem Gesetz soll der bestmögliche Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen gewährleistet werden. Die Regelungen zum Mutterschutz stammen im Wesentlichen aus dem Jahr 1952. Seither haben sich die Arbeitswelt, aber auch die Erwerbstätigkeit der Frauen selbst grundlegend gewandelt.
"Der Mutterschutz ist wichtig für Mütter und Babys. Alle Mütter sollten ihn erhalten. Mit dieser Reform passen wir den Mutterschutz an die heutigen Realitäten an. Das Gesetz war veraltet - wir bringen es auf die Höhe der Zeit. Besonders wichtig ist, dass wir den Mutterschutz für Mütter von Kindern mit Behinderung verbessern: Hier soll künftig nach der Geburt der Schutz auf 12 Wochen erhöht werden", betonte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. Die Ministerin erklärte weiter: "Mehr Frauen können künftig vom gesetzlichen Mutterschutz profitieren: Künftig haben auch Studentinnen und Schülerinnen ein Recht auf Mutterschutz. Mit diesem Gesetz sorgen wir ebenfalls für eine Flexibilisierung - denn viele Frauen möchten gerne länger bis zur Geburt arbeiten."
Mit der Reform werden neuere gesundheitswissenschaftliche Erkenntnisse umgesetzt und gesellschaftliche Entwicklungen beim Mutterschutz berücksichtigt. Dadurch wird der Diskriminierung schwangerer und stillender Frauen entscheidend entgegengewirkt.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.05.2016