Familienpolitik

Migrationsbericht: SVR sieht Licht und Schatten

Berlin, den 3. Februar 2010. Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) zieht ein teils moderates, teils kritisches Fazit aus der integrations- und migrationspolitischen Leistungsbilanz der neuen Bundesregierung. Das Betreuungsgeld sieht er dabei als integrationspolitischen Planungsfehler.

03.02.2010

Als „Lichter am Ende des Tunnels“ einer lange ergebnisarmen Ankündigungspolitik begrüßte der Vorsitzende Prof. Dr. Klaus J. Bade insbesondere die Verlängerung der Bleiberechtsregelung für geduldete Flüchtlinge und das geplante Anerkennungsgesetz für im Ausland erworbene Abschlüsse, zwei auch vom Sachverständigenrat dringlich angemahnte Entscheidungen.

Wenig Zustimmung findet die Absicht der Bundesregierung, die Wirkung der sog. Optionsregelung erst einmal auf Kosten der Betroffenen zu beobachten, statt die erkennbare Fehlkonstruktion zurückzurufen. Nach der umstrittenen Regelung müssen sich durch Geburt oder durch Antrag der Eltern innerhalb einer Übergangsfrist zu Deutschen gewordene „Optionskinder“ bis zur Vollendung ihres 23. Lebensjahres zwischen der erworbenen deutschen und ihrer von den Eltern ererbten ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden. Dies trifft in Deutschland vor allem Familien mit türkischem Migrationshintergrund, während es Eltern mit EU-Staatsangehörigkeit freisteht, für sich und ihre Kinder die doppelte Staatsangehörigkeit zu beantragen.

Scharfe Kritik des SVR erntet das von der Bundesregierung vorgesehene Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro für Eltern, die ihre Kinder nicht in die Kita schicken, sondern zu Hause betreuen wollen. Was als Kostenbeihilfe für Erziehungsaufwendungen im Bedarfsfalle plausibel erscheinen könne, entpuppe sich als „Lehrbuchbeispiel für nicht intendierte Folgen politischer Entscheidungen“, erklärte Bade. „Durch diese fatale Fehlentscheidung hat die Koalition ihre eigene Integrationspolitik gleich mehrfach torpediert“:

Kindern aus bildungsfernen und sozial schwachen Familien werde durch das Betreuungsgeld der „frühe Einstieg in den Aufstieg durch Bildung“ verbaut, den hochwertige Kinderbetreuungseinrichtungen ermöglichen. Das gleiche gelte für den spielerischen Spracherwerb, der besonders bei Kindern mit Migrationshintergrund durch frühzeitigen Kontakt zu anderen Kindern in der Kita erleichtert werde. Überdies werde die integrationspolitisch viel wichtigere Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für Kinder unter drei Jahren durch den Mittelabfluss für das Betreuungsgeld erschwert. Bades Fazit: „Bildungsorientierte Familien vom gehobenen Mittelstand an aufwärts brauchen kein Betreuungsgeld. Bildungsferne Familien der neuen Unterschicht können es zwar gut brauchen, aber nicht zweckentsprechend einsetzen, weil sie ihren Kindern nicht vermitteln können, was ihnen selbst fehlt. Was sie brauchen, sind nachdrückliche Kita-Empfehlungen und nicht Belohnungen dafür, ihren Kindern diese Chance zu nehmen.“

Im Hinblick auf die dringlich angemahnte Migrationssteuerung sieht der SVR bislang noch nichts Konkretes. Das gilt vor allem für die im Koalitionsvertrag nur vage umschriebene kriterien- und zugleich arbeitsmarktorientierte Migrationssteuerung, für die der SVR ein Konzept erarbeitet hat. Hier könne erst die weitere Entwicklung zeigen, so Bade, ob die Koalitionsvereinbarung in dieser Hinsicht „verlässliche Bemühenszusage oder Ankündigungsrhetorik“ gewesen sei.

Quelle: Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration GmbH

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