Familienpolitik

Mehr Leistungen, weniger Bürokratie: Das Starke-Familien-Gesetz tritt in Kraft

Mit dem verbesserten Kinderzuschlag (KiZ) ist am 1. Juli 2019 die erste Stufe des Starke-Familien-Gesetzes in Kraft getreten. Zusammen mit den Verbesserungen bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe ist es das Ziel, Familien mit kleinen und zum Teil auch mittleren Einkommen wirksamer vor Armut zu schützen und das Existenzminimum jedes Kindes zu sichern. Von dem Gesetz können insgesamt vier Millionen Kinder profitieren, allein zwei Millionen vom reformierten KiZ – bisher waren 800.000 Kinder anspruchsberechtigt.

02.07.2019

Aus Anlass des Inkrafttretens hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey am 1. Juli 2019 die Familienkasse Potsdam besucht, in der Kinderzuschlags- und Kindergeldanträge bearbeitet werden. Gemeinsam mit dem Leiter der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Karsten Bunk, nahm sie an der Beratung von Alleinerziehenden teil, die von der ersten Stufe der Reform besonders profitieren.

Existenzgrundlage von allen Kindern sichern

Anschließend betonte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Wir haben den Kinderzuschlag von Grund auf erneuert: den Kreis der Anspruchsberechtigten haben wir erheblich erweitert, den Maximalbetrag erhöht und die Antragstellung entbürokratisiert. Das Ausfüllen des Formulars dauert jetzt nur noch halb so lang. Im nächsten Jahr wollen wir den Familien auch den digitalen Weg zur Beantragung des Kinderzuschlags eröffnen. Wir arbeiten mit Hochdruck am KiZ Digital. Unser Starke-Familien-Gesetz ist ein großer Schritt, um die Existenzgrundlage eines jeden Kindes zu sichern. Dafür ist in dieser Legislaturperiode ein Anfangsbudget von rund 1,5 Milliarden Euro eingeplant. Dieses kann sich – je nach Inanspruchnahme – noch weiter erhöhen. Wir wollen damit Eltern stärken, die arbeiten gehen und dennoch wenig Geld zur Verfügung haben. Arbeit soll sich lohnen, denn der beste Schutz vor Kinderarmut ist immer noch, wenn Eltern arbeiten gehen und mit ihrem Einkommen auskommen. Ich freue mich besonders, dass sich der Antrag auf Kinderzuschlag jetzt auch für Alleinerziehende lohnt. Denn Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss werden künftig nicht mehr voll auf den Kinderzuschlag angerechnet. Damit erhalten die Familien, die in unserem Land das höchste Armutsrisiko tragen, die nötige zusätzliche Unterstützung.“

Quelle: BMFSFJ

Neugestaltung in zwei Schritten

Mit der ersten Stufe wird der Kinderzuschlag von 170 Euro auf 185 Euro pro Monat und Kind erhöht und für Alleinerziehende geöffnet. Bisher werden sie bei Bezug von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder nicht mit dem Kinderzuschlag unterstützt, weil Kindeseinkommen voll auf den Kinderzuschlag angerechnet wird. Ab sofort verringert Kindeseinkommen den Kinderzuschlag nur noch zu einem Teil: das Einkommen wird zu 45 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet.

Zum 1. Januar 2020 wird der Kreis der Anspruchsberechtigten zusätzlich erweitert. Die obere Einkommensgrenze, die sogenannte „Abbruchkante“, fällt weg. Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird nur noch zu 45 Prozent, statt heute zu 50 Prozent, auf den Kinderzuschlag angerechnet.

Durch diese Maßnahmen fällt keine Familie mehr schlagartig aus dem Kinderzuschlag heraus, wenn die Eltern nur etwas mehr verdienen. Sie können durchgehend von ihrem selbst erwirtschafteten Einkommen etwas behalten, so dass sich Erwerbstätigkeit lohnt. Durch einen erweiterten Zugang sollen künftig auch Familien in verdeckter Armut durch den Kinderzuschlag besser erreicht werden.

Bessere Leistungen für Bildung und Teilhabe

Zum 1. August 2019 werden außerdem die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessert und die Beantragung deutlich vereinfacht. Die Leistung für den Schulbedarf erhöht sich beispielsweise von 100 Euro auf 150 Euro für jedes Schuljahr. Ebenso steigt die monatliche Teilhabeleistung für Sportverein oder Musikschule von 10 Euro auf 15 Euro.

Zusätzlich werden mit dem Gute-KiTa-Gesetz ab dem 1. August 2019 alle Eltern, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem SGB II bekommen, von KiTa-Gebühren befreit.

Alle Leistungen stehen auf einen Blick im „Starke-Familien-Checkheft“ (PDF 4,4 MB) beim Bundesfamilienministerium zur Verfügung.

Weitere Informationen zu den Details des Starke-Familiengesetzes und den Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket finden sich außerdem in der Berichterstattung auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.07.2019

Back to Top