Familienpolitik

Mehr Geld für Kindertagesbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen

Die Hansestadt Rostock erhält zusätzliches Geld für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung. 1.004.865,98 Euro werden aus den ursprünglich für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mitteln zur Verfügung gestellt. Der Freistaat Sachsen stellt den sächsischen Städten und Gemeinden für das Jahr 2016 zusätzlich 7,6 Mio. Euro für die kommunale Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen zur Verfügung.

27.04.2016

Mecklenburg-Vorpommern

Einen entsprechenden Vertrag für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung haben das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und die Hansestadt Rostock unterzeichnet.

"Die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichten sich, das Geld gezielt für die Kinder auszugeben", sagte Sozialministerin Birgit Hesse am Dienstag. "Die hervorragende Kindertagesbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern wird so noch weiter verbessert. Wir investieren in die Zukunft unserer Kinder. Jeder Euro, den wir heute für unsere Kinder ausgeben, macht sie zu starken, selbstbewussten und wissbegierigen jungen Menschen. Wenn wir heute in die Köpfe investieren, profitiert Mecklenburg-Vorpommern davon künftig."

Insgesamt erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr mehr als 4,5 Mio. Euro aus dem nicht verbrauchten Betreuungsgeld. Im Jahr 2017 stehen den Landkreisen und kreisfreien Städten 10,356 Mio. Euro und 2018 dann 11,64 Mio. Euro zur Verfügung.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Juli 2015, dass das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstoße. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hatte daraufhin durchgesetzt, dass die Mittel den Ländern zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt werden.

Sachsen

Der zusätzliche Zuschuss für sächsische Städte und Gemeinden beruht auf dem Gesetz über die Gewährung einer Pauschale zur Ergänzung des Landeszuschusses nach dem Gesetz über Kindertageseinrichtungen. Diese Regelung, die die Landesdirektion Sachsen umsetzt, ist Bestandteil des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft vom 16. Dezember 2015.

Der Zuschuss wird in zwei Raten durch die Landesdirektion Sachsen an die Gemeinden ausgezahlt. Die erste Hälfte der Summe haben die Kommunen bereits am 1. April 2016 erhalten, die zweite Hälfte wird am 1. Oktober 2016 folgen.

Jedes Jahr erhalten die Kommunen im Freistaat einen Landeszuschuss zum Betrieb der im Bedarfsplan enthaltenen Kindertagesstätten. Im Jahr 2016 beträgt dieser - von der Zahl der zu betreuenden Kinder abhängige - Landeszuschuss 506,2 Mio. Euro. Diese Summe wurde nun für das laufende Jahr um 7,6 Mio. Euro aufgestockt.

2017 werden die Kommunen vom Freistaat zusätzlich zum bedarfsplanabhängigen Landeszuschuss 17,4 Mio. Euro und 2018 nochmals 19,5 Mio. Euro für ihre Kindertagesstätten erhalten.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern vom 26.04.2016 / Sächsische Staatskanzlei vom 25.04.2016

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