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Das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzes ist in zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz passt die Regelungen des Mutterschutzes an die Bedingungen einer modernen Arbeitswelt an und setzt neue medizinische Erkenntnisse um.
Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag (30.04.2017) in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts beschlossen. Mit diesem Gesetz soll der bestmögliche Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen gewährleistet werden. Die Neuregelungen sollen im Wesentlichen ab dem 1. Januar 2018 gelten.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: "Mit der Reform wird nicht nur der Mutterschutz modernisiert – künftig sollen auch mehr Frauen vom gesetzlichen Mutterschutz profitieren. Er gilt mit dem neuen Gesetz auch für Studentinnen und Praktikantinnen. Besonders wichtig ist, dass wir den Mutterschutz für Mütter von Kindern mit Behinderung verbessern konnten: Sie sollen künftig die Möglichkeit haben, ihre Schutzfrist um 4 Wochen zu verlängern, auf 12 Wochen, die es heute für Früh- und Mehrlingsgeburten schon gibt. Zudem wird ein Kündigungsschutz für Frauen nach einer nach der zwölften Schwangerschaftswoche erfolgten Fehlgeburt neu eingeführt. Diese Regelungen treten bereits unmittelbar nach Verkündung des Gesetzes in Kraft.“
Die bisherigen Regelungen zum Mutterschutz stammen im Wesentlichen aus dem Jahr 1952. Seither hat sich die Arbeitswelt, aber auch die Erwerbstätigkeit der Frauen selbst grundlegend gewandelt. Mit dem neuen Gesetz wird der Mutterschutz zeitgemäßer und den modernen Anforderungen angepasst. Bestehende Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen werden berücksichtigt und die besondere Situation schwangerer oder stillender Frauen ins Zentrum gerückt.
Inkrafttreten nach Verkündung des Gesetzes für folgende Regelungen:
Inkrafttreten der Änderungen zum 1. Januar 2018:
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.04.2017