Familienpolitik
Mecklenburg-Vorpommern hilft Paaren bei der Erfüllung des Kinderwunsches
Mecklenburg-Vorpommern wird künftig Ehepaare bei ihrem Kinderwunsch finanziell unterstützen. "Für die Landesregierung beginnt Familienpolitik bereits vor der Geburt eines Kindes", sagte Sozialministerin Manuela Schwesig. Deshalb werde die Behandlung zur künstlichen Befruchtung gefördert.
03.09.2013
Bislang haben die gesetzlichen Krankenkassen 50 Prozent der Kosten bei den ersten drei Behandlungen übernommen. Der Rest musste von den Paaren finanziert werden. Künftig übernimmt das Land die Hälfte der Kosten, die nicht von den Krankenkassen getragen werden. Das sind bei einer In-Vitro-Fertilisation (IVF) bis zu 800 Euro und bei einer Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) bis zu 900 Euro. Sollte eine vierte Behandlung notwendig sein, verdoppelt sich der Förderungsbetrag. Die Regelung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2013, das heißt, dass Paare die seitdem einen formlosen Antrag gestellt haben, die Förderung erhalten können.
Mecklenburg-Vorpommern und der Bund stellen dafür jährlich rund 320.000 Euro zur Verfügung. Voraussetzung für die teilweise Kostenerstattung ist, dass die Ehepartner ihren ersten Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und die Behandlung hier im Land vornehmen lassen. Frauen müssen zwischen 25 und 40 Jahren sein, Männer zwischen 25 und 50 Jahren. Diese Bedingungen ergeben sich aus dem SGB V.
Anträge können beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) gestellt werden. Die Formulare stehen zum Download auf den Seiten des LAGuS und des Sozialministeriums (www.sozial-mv.de) bereit. Dort sind auch weitere Informationen zur Kostenentlastung bei künstlicher Befruchtung zu finden.
Im vergangenen Jahr wurden in Mecklenburg-Vorpommern 285 Paare behandelt. Schätzungen gehen davon aus, dass in Deutschland 1,4 Millionen Menschen von ungewollter Kinderlosigkeit betroffen sind.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern vom 03.09.2013
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