Familienpolitik

Landesfamilienpass Baden-Württemberg: Land weitet Berechtigtenkreis auf Familien im SGB II-Bezug aus

„Der Landesfamilienpass ist ein wichtiger Baustein des Kinderlands Baden-Württemberg. Mit der Erweiterung des Berechtigtenkreises werden noch mehr Familien von diesem besonderen bildungspolitischen Instrument profitieren können. Dies war uns ein wichtiges Anliegen.“ Das sagte Ministerpräsident Stefan Mappus am vergangenen Samstag bei der Landestagung der Sozialausschüsse der CDU Baden-Württemberg in Pforzheim-Hohenwart.

15.11.2010

Der Familienpass ermögliche vielen Kindern einen kostenlosen oder ermäßigten Eintritt insbesondere in verschiedene Kultureinrichtungen des Landes. Damit trage der Pass zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe auch von einkommensschwächeren Familien bei.

Der Ministerpräsident hat gemeinsam mit Sozialministerin Dr. Monika Stolz entschieden, dass der bisherige Berechtigtenkreis des Landesfamilienpasses - Familien ab drei Kindern, allein Erziehende mit mindestens einem Kind, Familien mit einem schwer behinderten Kind - ab 2011 auf alle Familien mit einem oder zwei Kindern, die Regelleistungen oder einen Kinderzuschlag nach dem SGB II beziehen, ausgeweitet wird. Der Ministerpräsident betonte, die Ausweitung des Berechtigtenkreises sei eine eigenständige, flankierende Bildungsmaßnahme zum geplanten Bildungspaket des Bundes. „Die Verbesserung der Lebenssituation einkommensschwacher Familien liegt uns seit jeher besonders am Herzen. Der Landesfamilienpass ist deswegen eine konkrete Maßnahme der Landesregierung, mit der wir gezielt gegen Kinderarmut vorgehen“, so der Ministerpräsident weiter.

Nach den Worten von Sozialministerin Stolz wird der Landesfamilienpass von derzeit ca. 160.000 Familien genutzt. Durch die vorgesehene Erweiterung würde sich der Berechtigtenkreis um bis zu 35.000 Familien erhöhen. Die Landesregierung geht davon aus, dass dadurch mehr Familien den Zugang zu kulturellen Einrichtungen nutzen werden und damit auch ein neuer Besucherkreis für die Einrichtungen gewonnen werden kann. Durch eine kontinuierliche Ausweitung der Partner soll der Landesfamilienpass noch attraktiver für die Familien im Land werden.

Weitere Informationen zum Landesfamilienpass finden sich unter: http://www.sm.baden-wuerttemberg.de/de/Landesfamilienpass/80806.html

Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg

 

Back to Top