Familienpolitik

Kramp-Karrenbauer: „Auch finanzschwache Familien haben ein Recht auf einen gemeinsamen Urlaub“

Annegret Kramp-Karrenbauer, saarländische Ministerin für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport, unterstützt finanzschwache, kinderreiche Familien mit einem Zuschuss aus Landesmitteln zur Durchführung einer gemeinsamen Familienferienmaßnahme.

23.04.2010

„Abseits von Alltagsbelastungen mit der Familie Zeit zu verbringen und sich im Urlaub gemeinsam zu erholen, ist für viele Familien aus finanziellen Gründen oft nicht möglich. Wir möchten kinderreichen, finanzschwachen Familien unter die Arme greifen und Ihnen gemeinsame Familienferien ermöglichen“, erklärt Familienministerin Annegret Kramp-Karrenbauer.

Bezuschusst werden Urlaube von zwölf bis 21 Tagen, die in familienfreundlichen Einrichtungen wie beispielsweise anerkannten Familienferienstätten, Ferienwohnungen, auf Bauernhöfen, Campingplätzen in Deutschland oder dem angrenzenden Ausland (inklusive spanisches Festland und Tirol) verbracht werden.

Ministerin Kramp-Karrenbauer: „Das Angebot ist nicht auf die Sommerferien beschränkt und richtet sich an Familien mit mindestens drei, beziehungsweise Alleinerziehende mit mindestens zwei Kindern. Außerdem unterstützen wir auch Familien mit mindestens einem Kind, denen ein Familienmitglied mit einer Behinderung ab 60 Prozent angehört.“

Bezuschusst werden nur Familien, deren Kinder nicht volljährig sind, es sei denn, diese befinden sich in Schul- oder Berufsausbildung. Dann liegt die Altersgrenze bei 25 Jahren.

Um eine Förderung zur Familienferienmaßnahme zu erhalten darf eine Familie mit drei Kindern über ein monatliches Nettoeinkommen von bis zu 2.130 Euro und Alleinerziehende bis zu 1800 Euro, zuzüglich bis zu 100 Euro Härtefallregelung, verfügen. Beim Vorliegen der übrigen Antragsvoraussetzungen wie Antragsfrist, Feriendauer und Ferienort, kann den Familien bei einem zweiwöchigen Ferienaufenthalt eine Zuwendung von bis zu 615 Euro beziehungsweise 496 Euro, also 41 Euro beziehungsweise 33 Euro täglich, gewährt werden.

Die Anträge sind bei den Trägern (Arbeiterwohlfahrt, Diakonisches Werk, Caritasverbände) zu stellen und müssen möglichst acht Wochen vor Beginn der Maßnahme dem Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport vorgelegt werden.

Weitere Informationen über die Fördermöglichkeiten für Familienferien sind im Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport erhältlich unter Telefonnummer: 0681 - 501 3108.

ik 

 

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