Familienpolitik

Kommission für bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die Europäische Kommission hat am 03.08.2015 einen Fahrplan zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie veröffentlicht. Damit soll auch der Weg zu einem neuen Ansatz für einen besseren Mutterschutz geebnet werden.

05.08.2015

Nachdem die Europäische Kommission vor einem Monat die Richtlinie über den Mutterschaftsurlaub zurückgezogen hatte, die seit 2008 im Gesetzgebungsverfahren blockiert war, wurde nun ein neuer Fahrplan verabschiedet. Mit der neuen Initiative will die Kommission den Mutterschutz verbessern, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern und die Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöhen.

Der Fahrplan zielt darauf ab, Eltern oder Arbeitnehmern mit abhängigen Angehörigen eine bessere Balance zwischen Fürsorge und Arbeit zu ermöglichen, indem die aktuelle EU-Rahmengesetzgebung modernisiert und an die Anforderungen des heutigen Arbeitsmarktes angepasst wird. Dies würde auch dazu beitragen, dass beide Elternteile mehr am Arbeitsleben teilnehmen können.

Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation werden die unterschiedlichsten Interessenträger, insbesondere die Sozialpartner, ihre Ansichten und Ideen einbringen können. Die neue Initiative wird Teil des Arbeitsprogramms der Kommission für 2016 sein.

Die Kommission veröffentlicht sogenannte "Roadmaps" (Fahrpläne) und Folgenabschätzungen in der Anfangsphase eines Gesetzgebungsvorhabens, um Bürger und Interessenträger über neue Initiativen sowie über Evaluierungen und Eignungsprüfungen zu informieren.

Der Fahrplan zur Initiative für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf steht als <link http: ec.europa.eu smart-regulation roadmaps docs _blank external-link-new-window start to address the challenges of work-life balance faced by working>PDF (84 KB) auf englisch zur Verfügung.

Informationen zur Rücknahme des blockierten Vorschlags zur Mutterschutz-Richtlinie sind unter <link http: europa.eu rapid press-release_ip-15-5287_de.htm _blank external-link-new-window der ek vom>europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5287_de.htm zu finden.

Quelle: Europäische Kommission vom 03.08.2015.

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