Familienpolitik

Kinderzuschlag: Unterstützung für einkommensschwache Familien jetzt online beantragbar

Der Kinderzuschlag (KiZ) unterstützt geringverdienende Familien einkommensabhängig mit bis zu 185 Euro monatlich und hilft dadurch, Kinder besser zu fördern und Kinderarmut zu vermeiden. Mit der zweiten Stufe des Starke-Familien-Gesetzes, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, besteht für noch mehr Familien Anspruch auf diese wichtige Leistung. Nun ist die Unterstützungsleistung auch online beantragbar.

25.02.2020

Familien mit geringem Einkommen können jetzt noch einfacher Unterstützung bekommen. Durch den „Kinderzuschlag Digital“ wird der Zugang zu dieser Leistung schneller und unbürokratischer. Gemeinsam stellten Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und der Leiter der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA), Karsten Bunk, den KiZDigital vor.

Familienleistungen einfacher zugänglich machen

Mit der Freischaltung von Kinderzuschlag Digital ist nun der Zugang zum Kinderzuschlag einfacher geworden. Ein Online-Antragsassistent, welcher von der Familienkasse im Auftrag des BMFSFJ entwickelt wurde, spart mit zahlreichen Komfortfunktionen den Gang zur Behörde, vermeidet komplizierte Papierformulare und unterstützt Eltern bei der Antragstellung. „Durch den Kinderzuschlag erhalten die Familien, die trotz ihrer Berufstätigkeit aufgrund geringer Einkommen das höchste Armutsrisiko tragen, die nötige zusätzliche Unterstützung. Durch digitale Angebote wie dem Familienportal, dem Infotool Familie, ElterngeldDigital und nun auch dem Kinderzuschlag Digital senken wir Hürden und machen Leistungen einfacher zugänglich. Wir wollen, dass alle, die einen Anspruch haben, ihr Recht auch wahrnehmen können, damit Familien aus der verdeckten Armut rauskommen,“ erklärt Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey.

Bereits seit Mitte Januar können Eltern unter www.kinderzuschlag.de mit wenigen Schritten ermitteln, ob die grundlegenden Voraussetzungen für den KiZ erfüllt werden. Im Online-Antrag selbst werden Eltern dann Schritt für Schritt durch den Antrag geführt. Infoboxen bieten bei Bedarf hilfreiche Erklärungen zu den notwendigen Angaben und Nachweisen. Durch die Angabe von Kontonummer oder Kindergeldnummer werden Antragstellende als Bestandskunden identifiziert und die weitere Antragstellung erleichtert. Ein intelligenter Antragsassistent ergänzt Namen von Kindern, um die Übersichtlichkeit zu verbessern und Fehler zu vermeiden, und erkennt nicht plausible Angaben und fordert zur Korrektur auf. So wird die Antragstellung einfacher und frustrierende Nachfragen vermieden.

Online-Antrag wird gut angenommen

Der Kinderzuschlag Digital kommt bereits gut an. In den ersten Wochen seit der stillen Freischaltung, dem sogenannten „Silent-Go-Life“, wurden bereits rund 140.000 Anträge gestellt und 520.000 Nachweise hochgeladen. „Die große Resonanz auf unsere Angebote macht deutlich, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Viele Menschen haben Anspruch auf den Kinderzuschlag, aber wissen es nicht. Nur 30% der Anspruchsberechtigten rufen diese Leistung überhaupt ab. Deshalb haben wir den KiZDigital geschaffen: damit mehr Menschen einfach und schnell zu ihrem Recht kommen“ sagte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey bei der Vorstellung des KiZDigital. Auch der Leiter der Familienkasse, Karsten Bunk, zeigte sich erfreut über die starke Nutzung des Online Angebotes: „Ich freue mich, mit dem Online-Antrag jetzt einen unbürokratischen und einfacheren Weg zum KiZ anbieten zu können. Noch nie war es so einfach, KiZ zu beantragen.“

Weiterführende Informationen

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung, die einkommensschwache Familien unterstützen soll. Eine Vielzahl erwerbstätiger Eltern ist auf den Kinderzuschlag als zusätzliche finanzielle Unterstützung angewiesen, da ihr Einkommen nicht ausreicht, um den Unterhalt ihrer Kinder zu sichern. Mit dem Kinderzuschlag können anspruchsberechtigte Familien bis zu 185 Euro pro Kind zusätzlich zum Kindergeld erhalten.

Gemeinsam mit dem KiZDigital wurde auch das Innovationsbüro des Bundesfamilienministeriums vorgestellt. Das Innovationsbüro besteht seit Anfang 2019 und begleitet das BMFSFJ bei der Entwicklung und Skalierung innovativer digitaler Angebote. „Mit dem Innovationsbüro unterstützen wir das BMFSFJ auf dem Weg hin zu einem Digitalen Gesellschaftsministerium – strategisch und praktisch. Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, organisierter Zivilgesellschaft und Bundesministerium entwickeln wir konkrete Innovationen mit erfahrbarem Mehrwehrt,“ betonte Philipp Otto, Leiter des i.Rights.Lab, Dienstleister des Innovationsbüros.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.02.2020

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