Familienpolitik

Kindergeld und Kinderfreibetrag: Pläne für 2017 und 2018 werden diskutiert

In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses wurde die von der Koalition auf den Weg gebrachte Erhöhung des Kindergeldes und des steuerlichen Kinderfreibetrages diskutiert. Die Erhöhung wurde mehrheitlich begrüßt. Es wurde aber auch vorgeschlagen, den steuerlichen Kinderfreibetrag abzuschaffen und das Kindergeld ab 2017 mit diesen Mitteln deutlicher zu erhöhen.

21.10.2016

Die von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD jetzt auf den Weg gebrachte Anhebung des Kindergeldes und des steuerlichen Kinderfreibetrages sind von der Bundessteuerberaterkammer begrüßt worden. Es sei sinnvoll, die für 2017 und 2018 geplanten Anhebungen schon jetzt zu beschließen und nicht rückwirkend auf den Weg zu bringen, erklärte die Organisation in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses. Damit werde unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden.

Die Koalitionsfraktionen haben einen Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen mit dem Titel "Anhebung des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes, des Kinderzuschlags, des Unterhaltshöchstbetrages und zum Ausgleich der Kalten Progression" vorgelegt, der Thema der öffentlichen Anhörung war. Damit soll der steuerliche Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes von jetzt 4.608 Euro um 108 Euro auf 4.716 Euro (2017) und um weitere 72 Euro auf 4.788 Euro (2018) steigen. Vorgesehen ist weiter eine Anhebung des monatlichen Kindergeldes um jeweils zwei Euro in den Jahren 2017 und 2018. Der Kinderzuschlag soll zum 1. Januar 2017 um monatlich 10 Euro von 160 Euro auf 170 Euro je Kind angehoben werden.

Außerdem sieht der Änderungsantrag eine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags von jetzt 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro (2017) und um weitere 180 Euro auf 9.000 Euro (2018) vor. Entsprechend erhöht werden soll auch der Unterhaltshöchstbetrags (Paragraf 33a Einkommensteuergesetz). Vorgesehen ist weiter ein Ausgleich der "kalten Progression" durch Verschiebung der übrigen Tarifeckwerte im Jahr 2017 um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2016 (0,73 Prozent) und in 2018 um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2017 (1,65 Prozent) nach rechts.

Zur Anhebung des steuerlichen Existenzminimums erklärte der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine, dies sei keine Wohltat, sondern aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten. Dass die Erhöhung rechtzeitig erfolge, wurde von dem Verband begrüßt.

Thomas Eigenthaler (Deutsche Steuergewerkschaft) erklärte, die geplanten Änderungen zur Verringerung des Effekts der "kalten Progression" seien verfassungsrechtlich nicht geboten. Sie würden aber Milliardenkosten verursachen, und nur wenig werde beim Steuerzahler ankommen. Daher schlug er vor, die für 2018 vorgesehenen Leistungen für Kinder bereits auf 2017 vorzuziehen und die Maßnahmen gegen die "kalte Progression" erst 2018 wirksam werden zu lassen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wies darauf hin, dass sich der steuerliche Kinderfreibetrag nur bei höheren Einkommen auswirke und dann stärker als das Kindergeld. Dem Staat müsse jedoch jedes Kind gleich viel wert sein. Daher empfahl der DGB, den steuerlichen Kinderfreibetrag abzuschaffen und das Kindergeld ab 2017 mit den dann zur Verfügung stehenden Mitteln statt um zwei um 20 Euro zu erhöhen. Auf die vom DGB geschilderten Probleme durch die Verknüpfung von Steuerrecht (Freibetrag) und Sozialleistung (Kindergeld) wies auch die Diakonie Deutschland hin.

Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine erklärte zur Anhebung des Grundfreibetrages und der Anpassung des Steuertarifs, es komme zu einem Anstieg des Grenzsteuersatzes. Dadurch verstärke sich der Effekt des "Tarifknicks", der auch als "Mittelstandsbauch" bezeichnet werde. Dies wurde von dem Verband und auch von der Bundessteuerberaterkammer kritisch beurteilt. Die Politik sollte sich bald auch grundlegend mit dem Tarifverlauf befassen und dafür sorgen, dass die höchste Progressionsstufe nicht bereits beim Eineinhalbfachen eines Facharbeitergehalts beginne, empfahl die Bundessteuerberaterkammer. Für die Beseitigung dieses "Mittelstandsbauchs" müssen nach Einschätzung des Bundesverbandes der deutschen Industrie jedoch ganz andere Summen in die Hand genommen werden als die 6,3 Milliarden Euro Kosten des Änderungsantrags.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib - heute im bundestag Nr. 614 vom 20.10.2016

Redaktion: Kerstin Boller

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