Familienpolitik

Hessische Landesregierung beschließt Aktionsplan gegen häusliche Gewalt

Mit dem Beschluss eines zweiten Aktionsplans gegen häusliche Gewalt will das Land Hessen den weiteren Ausbau einer bedarfsgerechten Versorgung sowie einen niedrigschwelligen Zugang zu den vielfältigen Hilfsmöglichkeiten für Frauen, Kinder und Männer sicherstellen.

14.11.2011

Oft wissen die Partner nicht weiter, wenn es zum Streit kommt und der Mann schlägt zu. „Selbst wenn das im häuslichen Bereich geschieht, ist es nicht die Privatangelegenheit von Täter und Opfer“, sagt Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn. „Gegen häusliche Gewalt greift der Staat ein. Dies ist ein gesamtgesellschaftliches Problem.“ Jede vierte Frau in Deutschland hat körperliche oder sexuelle Gewalt durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner erlebt. Häufig sind Kinder mitbetroffen.

Zur fortgesetzten Bekämpfung dieses gesamtgesellschaftlichen Problems hat die Hessische Landesregierung kürzlich den 2. Aktionsplan gegen häusliche Gewalt beschlossen. Dem Beschluss lag eine gemeinsame Kabinettsvorlage des hessisches Justizministers, des Innenministers und des Sozialministers zugrunde. „Das Gewaltschutzgesetz wird in Hessen engagiert im Interesse der betroffenen Frauen und Kinder umgesetzt. Auch die Arbeit der Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt zeigt Erfolge. Dennoch ist das Thema häusliche Gewalt nach wie vor hochaktuell.

Es ist wichtig, dass es immer wieder in das Bewusstsein aller gerufen wird“, betont Sozialminister Stefan Grüttner. „Die Betroffenen werden drangsaliert, gedemütigt und isoliert. Sie schweigen darüber. Außenstehende müssen die Warnzeichen erkennen und sorgsam reagieren. Mit Fortbildungsmaßnahmen für Fachkräfte in Behörden, im Gesundheitssektor wie auch in den Schulen sorgt die Hessische Landesregierung dafür, dass die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für die Prävention und den Schutz vor Gewalt nach professionellen Standards ausgeübt wird.“ Mit dem zweiten Landesaktionsplan stehe Hessen wir bereits in der Vergangenheit dafür ein, „dass im Rahmen des Möglichen Maßnahmen gegen häusliche Gewalt dauerhaft erhalten, erkennbare Lücken geschlossen und Planungsgrundlagen geschaffen werden, um die Versorgung Betroffener zu gewährleisten“, so Grüttner.

„Bei dem jetzt vom Kabinett beschlossenen Aktionsplan gegen häusliche Gewalt haben wir insbesondere ein Augenmerk auf die Prävention und die Vernetzung der mit dem Thema betrauten Berufsgruppen gelegt“, so Innenminister Boris Rhein. Polizei, Justiz und die Beratungsstellen arbeiten enger zusammen. Es gibt gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen. So haben Experten die Polizei in Seminaren und Fachtagungen für den Umgang mit Gewalt in Familien weiter sensibilisiert. „Streifenbeamtinnnen und –beamte sind meist die ersten Ansprechpartner für die Opfer vor Ort. Mir ist deshalb wichtig, dass die Polizei auch Hilfe anbietet, beispielsweise stellen die Beamten auf Wunsch der Opfer inzwischen den Erstkontakt zu den Beratungsstellen her“, so Innenminister Boris Rhein. Die Mitarbeiter der Beratungsstellen gehen dann auf die betroffenen Frauen zu.

„Durch die Gerichte und Staatsanwaltschaften werden die Opfer schon früh über ihre Schutzmöglichkeiten informiert“, sagt Justizminister Jörg-Uwe Hahn. Die Aktualisierung des Landesaktionsplanes gegen häusliche Gewalt wurde erarbeitet durch die aus 15 Sachverständigen zusammengesetzte Arbeitsgemeinschaft „Häusliche Gewalt“ des Landespräventionsrates. Sie hat dabei insbesondere Vorschläge zum weiteren Ausbau der Maßnahmen zum Schutz und zur Hilfe für die Opfer sowie zur Intervention gegen die Täter gemacht. Gerade auch die Täterarbeit wird mehr vorangetrieben: „Die Männer sind oft verzweifelt. Auch spielt oft Alkohol eine Rolle“, sagte Justizminister Jörg-Uwe Hahn: „Da ist Strafe zu wenig. Wir müssen auch die Täter beraten und ihnen mit einem Anti-Aggressionstraining helfen. Der Therapeut empfiehlt ihnen, nicht zuzuschlagen, erst einmal die Situation zu verlassen, um klare Gedanken fassen zu können. Die Betreuung und Therapie des Täters ist der beste Schutz für das Opfer.“

Quelle: Hessisches Sozialministerium

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