Familienpolitik

Haushaltsberatung 2020: Neuer Rekord für Etat des Familienministeriums

Der Deutsche Bundestag hat am 12. September 2019 in erster Lesung über den Haushalt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für das Jahr 2020 beraten. Vorgesehen ist, dass der Etat auf insgesamt 11,8 Milliarden Euro wächst. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Anstieg um rund 1,356 Milliarden Euro und ein neuer Rekordwert.

12.09.2019

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betont: „Mit dem Haushaltsentwurf für das Familienministerium knacken wir in diesem Jahr eine Rekordmarke: 11,8 Milliarden Euro gibt es für Familien, junge und ältere Menschen in diesem Land. Das sind gute Nachrichten. Denn mit neun Milliarden Euro fließt der größte Teil davon direkt in die Portemonnaies der Familien in Deutschland. Jeder Euro, der das Leben der Menschen spürbar besser macht, ist gut angelegt. Wir investieren in eine gute Kinderbetreuung in Kita und Grundschule, sorgen für bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bekämpfen Kinderarmut. Wir wollen Menschen vor Hass, Gewalt oder Missbrauch schützen und helfen denen, die Opfer geworden sind. Besonders wichtig ist, dass wir auch künftig zivilgesellschaftliches Engagement vor Ort intensiv unterstützen, damit wir aktiv etwas für den sozialen Frieden tun.“

Das Starke-Familien-Gesetz wirkt

Durch die grundlegende Reform des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepakets können alle vier Millionen Kinder in Deutschland, die in Familien mit geringem Einkommen leben, stärker gefördert und unterstützt werden. Besonders Alleinerziehende profitieren davon. Seit der Reform zum Juli/August 2019 ist die Zahl der Anträge um 25 Prozent gestiegen. In 2020 sind 869 Millionen Euro und damit nochmals 294 Millionen Euro mehr als in 2019 für den Kinderzuschlag vorgesehen.

Das Elterngeld steigt

Auch die Ausgaben für das Elterngeld steigen, weil sich einerseits die Nettolöhne und Gehälter positiv entwickeln und zugleich die Leistung konstant hoch in Anspruch genommen wird. Die Ausgaben für das Elterngeld steigen deshalb gegenüber 2019 um 395 Millionen Euro auf insgesamt 7,25 Milliarden Euro.

Ausbau der Ganztagsbetreuung

Für Investitionen in den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter plant die Bundesregierung die Errichtung eines Sondervermögens, um den Ländern zwei Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung zu stellen. Hierfür sind in den Jahren 2020 und 2021 jeweils 500 Millionen Euro für den Einzelplan des BMFSFJ und in gleicher Höhe für den Einzelplan des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vorgesehen.

Gute Kinderbetreuung

Der Bund stellt den Ländern aus dem Gute-Kita-Gesetz bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro für mehr Qualität in den Kitas und in der Kindertagespflege und für die Entlastung der Eltern bei den Gebühren zur Verfügung - eine Milliarde hiervon fließt im Jahr 2020 an die Länder. Inzwischen haben wir in zehn von 16 Bundesländern Verträge zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes unterzeichnet. Bis zum Herbst sollen alle Vereinbarungen abgeschlossen sein.

Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher

Mit der Fachkräfteoffensive unterstützt der Bund die Länder darin, mehr Nachwuchs an Erzieherinnen und Erziehern zu gewinnen und eine gute Ausbildungspraxis sicherzustellen. Außerdem gilt es, dafür zu sorgen, dass sich Weiterbildung auszahlt und Fachkräfte im Beruf gehalten werden können. Dafür stehen in diesem Jahr 2019 40 Millionen Euro und im Jahr 2020 60 Millionen Euro zur Verfügung. Gestartet wurde die Fachkräfteoffensive in diesem Sommer mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres. 2.500 vom Bund geförderte Auszubildende beginnen ihre dreijährige praxisintegrierte vergütete Ausbildung. Mehrere Länder stocken diese Zahl mit eigenen Mitteln oder Mitteln aus dem Gute-Kita-Gesetz auf.

Ausbildungsoffensive Pflege

Für die „Ausbildungsoffensive Pflege“ sind im Jahr 2020 rund 4,5 Millionen Euro vorgesehen. Das Geld fließt in die Vorbereitung und aktive Begleitung der neuen Pflegeausbildungen, die 2020 starten. Hierzu gehört u.a. eine bundesweite Informationskampagne sowie eine stärkere Beratung und Vernetzung vor Ort durch das Beratungsteam Pflegeausbildung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).

Fortführung von „Demokratie leben!“

Wir werden uns um den sozialen Frieden in unserem Land kümmern und um die Menschen, die dafür mit ihrem Engagement eintreten. Das tun wir mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“, das 2020 in die zweite Förderperiode (bis 2024) geht. Die ersten Förderaufrufe wurden veröffentlicht und die Interessenbekundungsverfahren sind beendet. Die eingereichten Projektideen werden nun von externen Gutachtern geprüft und bewertet. Über die Bewilligung wird bis Dezember entschieden. In 2020 werden für das Programm 107,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zudem gründen wir noch in diesem Jahr die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt.

Jugendfreiwilligendienste

Für die Freiwilligendienste im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) und im Bundesfreiwilligendienst geben wir im Jahr 2020 über 277 Millionen Euro aus. Damit können wir aktuell allen, die einen Dienst leisten wollen, einen Platz in einem der drei Formate ermöglichen.

Stärkung von Frauen

Die Mittel für das in 2019 gestartete Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen werden um rund 29 Millionen Euro auf 35 Millionen Euro aufgestockt. Damit sollen insbesondere der Zugang zu Frauenhäusern und die Versorgung von besonderen Zielgruppen verbessert, aber auch die Entwicklung von neuen Schutzkonzepten und die Qualifizierung von Fachkräften gefördert werden. Insgesamt sind bis 2023 rund 120 Millionen Euro für Investitionen in eine bessere Infrastruktur zur Unterstützung betroffener Frauen vorgesehen.

Erhöhung der Mittel des Fonds sexueller Missbrauch

Betroffene von sexualisierter Gewalt im Kindes- und Jugendalter sollen weiterhin bedarfsgerechte Hilfen erhalten. Deshalb wird die Finanzierung des Fonds „Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ (FSM) fortgesetzt und im Vergleich zu 2019 um 28,4 Millionen Euro auf 45,4 Millionen Euro aufgestockt. Es können damit weiterhin Anträge auf Hilfen an den Fonds gestellt werden. Seit Mai 2013 sind mehr als 12.600 Anträge auf Hilfen beim FSM gestellt worden und es gehen täglich weitere ein. Um diese wichtigen Hilfen für Betroffene gewähren zu können, ist die Aufstockung erforderlich.

Stärkung der Wohlfahrtsverbände

Die Wohlfahrtsverbände können ihre erfolgreiche Arbeit fortsetzen. Die Ansätze für die Titel der Wohlfahrtsverbände werden für 2020 verstetigt - mit zusätzlich 11,57 Millionen Euro gegenüber der vorgesehenen Finanzplanung. Damit wird die Leistungsfähigkeit der Wohlfahrtsverbände und anderer bundeszentraler Organisationen bei neuen sozial- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen sichergestellt, zum Beispiel bei zentralen Themen wie der Digitalisierung der sozialen Arbeit und sozialer Innovation.

Weitere Informationen finden sich beim Bundesfamilienministerium. Ein Mitschnitt der Parlamentsdebatte steht beim Deutschen Bundestag zur Verfügung.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.09.2019         

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