Familienpolitik

Hartz IV-Urteil: Kinderschutzbund fordert Kindergrundsicherung

Zum gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Herleitung der Hartz IV-Regelsätze erklärte Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB): „Ich begrüße, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber aufgefordert hat, ein neues Berechnungsverfahren zu entwickeln. Seit langem kritisiert der Deutsche Kinderschutzbund die Herleitung der Kinderregelsätze. Kinder sind mehr als kleine Erwachsene und haben besondere Bedürfnisse, die endlich berücksichtigt werden müssen.“

10.02.2010

Heinz Hilgers begrüßte besonders, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber verpflichtet hat, schnell ein gerechtes und transparentes Berechnungsverfahren zu entwickeln. „Die Kinder können nicht länger warten. Jedes verlorene Jahr in einem Kinderleben wiegt schwer“, so der DKSB-Präsident. „Studien zeigen, dass ein bedarfsgerechter Kinderregelsatz je nach Alter bei zwischen 276 und 360 Euro liegen muss“. Bislang erhalten Kinder je nach Alter 215, 251 oder 287 Euro, zwischen 60 und 80 Prozent des Erwachsenenregelsatzes.

Der Deutsche Kinderschutzbund hält eine kurzfristige Anhebung der Regelsätze für notwendig, fordert aber eine grundlegende Reform durch Einführung einer besteuerten Kindergrundsicherung. „Durch die besteuerte Kindergrundsicherung werden die Familien und Kinder gefördert, die am bedürftigsten sind. Im bisherigen Leistungssystem werden vor allem die besser verdienenden Familien unterstützt. Das muss sich ändern“, so Heinz Hilgers. Bislang bekommen Kinder, deren Familien Hartz IV beziehen, kein Kindergeld, da es auf den Regelsatz angerechnet wird. Familien mit sehr hohem Einkommen werden durch die Kinderfreibeträge mit bis zu 260 Euro im Monat entlastet, während das Kindergeld für das erste Kind nur 184 Euro beträgt. Eine Kindergrundsicherung würde die Entwicklungschancen der Kinder maßgeblich verbessern und die Kinderarmut in Deutschland wirksam bekämpfen.

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

 

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