Familienpolitik

Haderthauer: "Steigender Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende dringend erforderlich!"

"Es ist eine sehr gute Nachricht für Alleinerziehende, dass im Zuge der im Koalitionsvertrag vereinbarten Erhöhung des Kinderfreibetrags auch die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz steigen werden, voraussichtlich bereits zum 1. Januar 2010", sagte Bayerns Familienministerin Hadertauer gestern in München.

30.11.2009

"Alleinerziehende stehen tagtäglich vor einem Berg von Herausforderungen. Wer sein Kind allein erzieht, muss Erziehung, Haushalt und Erwerbstätigkeit in Einklang bringen. Wenn dann noch der andere Elternteil den Unterhalt nicht überweist, wird die Situation extrem brenzlig. Ein Unterhaltsvorschuss ist dann unverzichtbar. In diesem Fall springt der Staat ein und leistet finanzielle Unterstützung. 2008 wurden an 47.291 Kinder in Bayern insgesamt 86,1 Millionen Euro Unterhaltsvorschuss ausgezahlt", so BayernsFamilienministerin Christine Haderthauer gestern in München.

"Nach den Vorstellungen der Bundesregierung werden sich die Leistungen für Kinder unter 6 Jahre von derzeit 117 Euro auf 133 Euro und für Kinder bis zum 12. Lebensjahr von 154 Euro auf 180 Euro erhöhen. Ich appelliere an alle Beteiligten, den Worten schnellstmöglich Taten folgen zu lassen und gehe davon aus, dass Bundestag und Bundesrat die Erhöhung mittragen", erklärte Haderthauer.

"Mit dem Unterhaltsvorschuss sollen Alleinerziehende entlastet werden - nicht jedoch der Elternteil, der Unterhalt zahlen muss", stellte die Ministerin klar. "Der Freistaat hat deshalb 2008 von den Unterhaltsschuldnern 27,5 Millionen Euro und damit 32 Prozent der ausgezahlten Leistungen wieder zurückgeholt. Im Bundesgebiet beträgt diese Rückholquote nur 19,5 Prozent. Von diesem guten Wert profitieren auch die Alleinerziehenden. Denn wenn der Staat seinen Anspruch durchgesetzt hat, ist die Rechtslage geklärt. Damit ist es für Alleinerziehende leichter, regelmäßig Unterhalt für das Kind zu bekommen", erläuterte Haderthauer.

Der Freistaat trägt zwei Drittel und der Bund ein Drittel der Kosten für die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. In diesem Verhältnis teilen sich auch die Mehrkosten der Erhöhung ab dem 1.1.2010 auf. "Im Gegensatz zu fast allen anderen Ländern verzichtet Bayern auf eine finanzielle Beteilung der Kommunen an den Ausgaben für Unterhaltsvorschussleistungen", betonte die Ministerin abschließend.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

 

Back to Top