Familienpolitik

Gewalt in der Partnerschaft – Immer mehr Fälle werden der Polizei bekannt

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen veröffentlicht das Bundeskriminalamt die zweite jährliche „Kriminalstatistische Auswertung zu Gewalt in Partnerschaften“. Die Zahlen zeigen, in welchem Umfang und mit welchen Ausprägungen versuchte und vollendete Gewalt in Paarbeziehungen bei der Polizei in 2016 bekannt geworden sind. Deutlich wird, in welcher Beziehung Täter und Opfer zueinander stehen und welche Delikte passiert sind.

24.11.2017

Die Auswertung zeigt: Es sind zu über 80% Frauen, die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Mehr als 51% von ihnen lebten in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Tatverdächtigen. Seit 2012 lässt sich ein kontinuierlicher Anstieg der Opferzahlen von Partnerschaftsgewalt feststellen.

Schutz vor Gewalt hat höchste Priorität

Dazu Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley: „Wir müssen dem Schutz vor Gewalt höchste Priorität einräumen. Die aktuellen Zahlen bestätigen, dass Gewalt gegen Frauen im eigenen Zuhause und in der Partnerschaft ein drängendes Problem ist. Die bei der Polizei registrierten Fälle reichen von Beleidigungen, Einschüchterungen und Bedrohungen zu physischen und sexuellen Misshandlungen bis hin zu Vergewaltigung sowie Mord und Totschlag. Jede Tat von häuslicher Gewalt, ob gegen Frauen, Männer oder die häufig mitbetroffenen Kinder gerichtet, ist eine Straftat und muss entsprechend verfolgt werden. Gleichzeitig müssen wir vorhandene Hilfestrukturen wie Frauenhäuser und Beratungsangebote weiter stärken.“

Kriminalstatistische Auswertungen

Im Jahr 2016 wurden durch ihre Partner oder Ex-Partner insgesamt 133.080 Personen Opfer versuchter und vollendeter Delikte wie Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Bedrohung und Stalking, davon knapp 82% Frauen. Gegenüber 2015 ist die Anzahl der Opfer partnerschaftlicher Gewaltdelikte damit um 4,4% angestiegen, eine Entwicklung, die seit 2012 festzustellen ist.

Insgesamt waren 108.956 Frauen von Partnerschaftsgewalt betroffen. Dies entspricht einem Anteil von 35% gemessen an allen unter den relevanten Straftatengruppen erfassten weiblichen Opfern.

In 2016 wurden in Deutschland Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt (versuchte und vollendete Delikte):

  • von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung: über 69.700
  • von Bedrohung: über 16.700
  • von gefährlicher Körperverletzung: rund 11.900
  • von Stalking: über 7.600
  • von Mord und Totschlag: 357

Bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Partnerschaften sind die Opfer zu fast 99% weiblich, bei Stalking und Bedrohung in der Partnerschaft sind es fast 90%. Bei vorsätzlicher, einfacher Körperverletzung sowie bei Mord und Totschlag in Paarbeziehungen sind 81% der Opfer Frauen.

In den einzelnen Straftatbereichen entfiel der größte Anteil der Opfer partnerschaftlicher Gewalt an der Gesamtopferzahl im Jahr 2016 auf Nachstellung (Stalking) (Anteil von Partnerschaftsgewalt bei den weiblichen Opfern 48%, bei den männlichen 23%), gefolgt von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung (Anteil bei den weiblichen Opfern 39,1%, bei den männlichen 6,1%) sowie Vergewaltigung und sexuelle Nötigung (Anteil bei den weiblichen Opfern 18,2%, bei den männlichen 3,5%). Der Anteil von Partnerschaftsgewalt bei Mord und Totschlag lag bei den weiblichen Opfern hoch (Anteil an den weiblichen Opfern 35,8%, bei den männlichen 4,2%).

Sensibilität für geschlechtsspezifische Gewalt

Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley erklärt: „Die Zahlen sind erschreckend – insbesondere mit Blick auf die vermutete Dunkelziffer. Die ansteigenden Zahlen der bekannt gewordenen Delikte sind aber auch ein Zeichen dafür, dass mehr Opfer Hilfe bei der Polizei suchen und erlittene Gewalttaten zur Anzeige bringen. Eine solche Entwicklung wird auch durch den veränderten gesellschaftlichen Umgang mit sexuellen Übergriffen und Diskriminierung, wie etwa aktuell durch die metoo-Debatte, befördert. Einen wichtigen Beitrag hat hier auch die Verankerung des Grundsatzes „Nein heißt Nein“ im Strafrecht geleistet. Ich wünsche mir, dass die Sensibilität für geschlechtsspezifische Gewalt weiterhin steigt, ebenso wie der Mut, das Tabu der Auseinandersetzung mit dem Thema und das Schweigen darüber zu brechen, damit möglichst viele einen Weg aus der Gewalt finden!“

Mit dem <link https: www.hilfetelefon.de external-link-new-window und kontakt zum>Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 08000 116 016 wird betroffenen Frauen seit 2013 eine bundesweite 24 Stunden-Beratung angeboten, die kostenlos eine anonyme und niedrigschwellige Erstberatung in insgesamt 18 Sprachen ermöglicht.

Weitere Informationen zur <link https: www.bka.de de aktuelleinformationen statistikenlagebilder lagebilder partnerschaftsgewalt partnerschaftsgewalt_node.html external-link-new-window zur>Kriminalstatistischen Auswertung Partnerschaftsgewalt stehen auf den Webseiten des Bundeskriminalamtes zur Verfügung.

Hintergrund 

Am 25. November ist der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Es ist ein internationaler Gedenk- und Aktionstag zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt jeder Form gegenüber Frauen und Mädchen. Seit 1981 werden jedes Jahr die Einhaltung der Menschenrechte gegenüber Frauen und Mädchen gezielt an diesem Tag thematisiert. Die Istanbul-Konvention ist das <link https: www.jugendhilfeportal.de fokus kinderschutz artikel istanbul-konvention-gewalt-gegen-maedchen-und-frauen-konsequent-bekaempfen external-link-new-window zur ratifizierung der istanbul-konvention in>Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewallt. Die Regelungen werden in Deutschland Anfang 2018 wirksam. 

Verschiedene Verbände und Institutionen haben sich anlässlich des diesjährigen Aktionstages in die politische Debatte eingebracht. So fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte einen <link https: www.jugendhilfeportal.de politik sozialpolitik artikel gewalt-gegen-frauen-institut-empfiehlt-nationalen-aktionsplan external-link-new-window zur initiative des dimr für einen nationalen>Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, verschiedene Sozialverbände weisen auf den gravierenden <link https: www.jugendhilfeportal.de fokus kinderschutz artikel diakonie-kaum-freie-plaetze-in-frauenhaeusern external-link-new-window zum platzmangel in>Mangel an Frauenhäusern und Beratungsangeboten hin. Der <link https: www.jugendhilfeportal.de politik familienpolitik artikel ein-leben-frei-von-gewalt-ist-die-basis-fuer-alle-anderen-menschenrechte-gewalt-gegen-frauen-wirksam external-link-new-window zu den politischen forderungen des>Deutsche Juristinnenbund (djb) fordert entschieden und wirksam gegen häusliche Gewalt vorzugehen und unverzüglich die Verpflichtungen aus der Konvention umzusetzen. Zur <link https: www.jugendhilfeportal.de fokus europa artikel jede-dritte-frau-in-europa-ist-opfer-von-koerperlicher-oder-sexueller-gewalt external-link-new-window zur gewalt gegen frauen in>Situation in Europa informiert die EU-Kommission mit aktuellen Zahlen von Eurostat. 

Im Rahmen der Mitmach-Aktion <link http: www.aktion.hilfetelefon.de external-link-new-window zur aktion brechen das>#schweigenbrechen des Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen" können Unterstützerinnen und Unterstützer Position beziehen und zeigen, wie wichtig es ist, öffentlich über Gewalt gegen Frauen zu sprechen. 

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.11.2017 

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