Familienpolitik

Für starke Familien und gegen Kinderarmut: Bundestag berät Starke-Familien-Gesetz

Die parlamentarischen Beratungen für das Starke-Familien-Gesetz der Bundesregierung haben begonnen. Das Bundesfamilienministerium informiert ausführlich über die vorgesehenen Änderungen. Im Kern des Entwurfs steht die Neugestaltung des Kinderzuschlags sowie Verbesserung bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Von den neuen Regelungen im Starke-Familien-Gesetz sollen bis zu vier Millionen Kinder profitieren.

20.02.2019

Am 14. Februar hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über das Starke-Familien-Gesetz beraten. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellte den von ihr und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegten Gesetzesentwurf im Bundestag vor.

Ziel des Starke-Familien-Gesetzes ist es, Familien mit kleinen Einkommen zu stärken und Kinderarmut zu bekämpfen. Kern des Gesetzes ist die Neugestaltung und Erhöhung des Kinderzuschlags. Darüber hinaus sollen die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessert werden. Nach der ersten Lesung im Bundestag wurde das parlamentarische Verfahren am 15. Februar im Bundesrat fortgesetzt.

Dr. Franziska Giffey: „Wir wollen mehr tun, damit alle Kinder genau die gleichen Chancen haben - egal ob zuhause viel Geld oder wenig Geld da ist. Und deshalb ist es richtig, dass die Bundesregierung über eine Milliarde Euro in den nächsten Jahren zusätzlich ausgeben wird, um etwas gegen Kinderarmut zu tun. Denn es gibt in Deutschland viele Familien mit kleinen Einkommen, die trotz Arbeit nicht über die Runden kommen. Mit dem Starke-Familien-Gesetz sorgen wir dafür, dass diese Familien und Kinder die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Dafür werden wir den Kinderzuschlag neu gestalten und das Bildungs- und Teilhabepaket erweitern: Es geht darum, dass Eltern, die arbeiten und wenig verdienen zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag bekommen und dass sie Anspruch auf Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben. Wir wollen, dass alle Kinder ihren Weg machen können und eine gute Zukunft in Deutschland haben.“

Quelle: BMFSFJ

Neugestaltung des Kinderzuschlags

Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die zwar eigenes Einkommen erarbeiten, aber trotzdem finanziell kaum über die Runden kommen. Die Leistung sorgt dafür, dass diese Familien nicht wegen ihrer Kinder auf Leistungen aus dem SGB II angewiesen sind, und honoriert die Erwerbstätigkeit der Eltern. Sie ist eine verlässliche Unterstützung für Familien mit kleinen Einkommen, die wie ein Zuschlag zum Kindergeld wirkt.

Zum 1. Juli 2019 wird der Kinderzuschlag auf 185 Euro pro Kind und Monat erhöht. Damit wird das durchschnittliche Existenzminimum eines jeden Kindes gesichert - zusammen mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Außerdem sorgt die Neuregelung dafür, dass Einkommen des Kindes, wie zum Beispiel Unterhalt, den Kinderzuschlag nicht mehr so stark wie bisher mindert. Damit wird der Kinderzuschlag für Alleinerziehende geöffnet. Rund 100.000 Kinder in alleinerziehenden Familien werden davon profitieren. Damit die Leistung dort ankommt, wo sie gebraucht wird, wird der Antragsaufwand für Familien deutlich einfacher: Der Zuschlag wird in Zukunft für sechs Monate gewährt und nicht mehr rückwirkend überprüft.

Zum 1. Januar 2020 entfällt die obere Einkommensgrenze (bisherige „Abbruchkante“) und eigenes Einkommen der Eltern mindert die Leistung nur noch zu 45 Prozent. Die Leistung fällt nicht mehr abrupt weg, sondern läuft langsam aus, so dass mehr Geld bei den Familien bleibt, wenn Eltern etwas mehr verdienen. Wer mehr arbeitet, soll auch mehr behalten können - damit sich Erwerbstätigkeit lohnt.

Künftig können auch Familien den Kinderzuschlag erhalten, die keine ergänzenden SGB II-Leistungen beziehen, obwohl sie ihnen zustehen - Stichwort: verdeckte Armut. Sie können Kinderzuschlag und Wohngeld erhalten, wenn sie nur knapp - bis zu 100 Euro - unter dem SGB-II-Anspruch liegen. Damit wird auch diesen Kindern die dringend benötigte Unterstützung gesichert.

Durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags erhalten rund 1,2 Millionen mehr Kinder erstmalig einen Anspruch auf zusätzliche Unterstützung zum Kindergeld. Mit dem Kinderzuschlag haben sie auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie auf eine beitragsfreie Kita-Zeit durch das Gute-KiTa-Gesetz.

Ob eine Familie Kinderzuschlag erhält, ist vom Einzelfall abhängig. Es kommt insbesondere an auf die Anzahl der Kinder, deren Alter und die Wohnkosten. Bei einem Bruttoeinkommen im Haushalt von 1200 bis 2200 Euro bei Alleinerziehenden mit einem Kind, 1600 bis 3400 Euro bei Paarfamilien mit zwei Kindern und 1300 bis 4000 Euro bei Paarfamilien mit drei Kindern ist es wahrscheinlich, dass Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht.

Verbesserungen bei Bildung und Teilhabe

Mit dem Starke-Familien-Gesetz sollen zum 1. August auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessert und deutlich vereinfacht werden. So wird das Schulstarterpaket von 100 auf 150 Euro im Jahr erhöht. Jedes Schulkind soll gut ausgestattet in das neue Schuljahr starten können. Weiterhin entfallen die Eigenanteile der Eltern für das warme Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung. Alle anspruchsberechtigten Kinder bekommen ein kostenfreies gemeinschaftliches Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflege, und Schülerinnen und Schüler erhalten ein kostenloses Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr. Auch die Lernförderung wird verbessert, indem es sie auch für Schülerinnen und Schüler gibt, die nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind.

Vier Millionen Kinder profitieren

Vom Starke-Familien-Gesetz können insgesamt vier Millionen Kinder profitieren, davon allein zwei Millionen vom Kinderzuschlag. Es unterstützt Familien mit kleinen Einkommen verlässlich und sichert ihren Kindern bessere Chancen auf eine gute Entwicklung. Diese Investition zahlt sich aus, denn starke Familien halten unsere Gesellschaft zusammen.

Die Meldung „Für starke Familien und gegen Kinderarmut: Bundestag berät Starke-Familien-Gesetz“ wurde beim Bundesfamilienministerium erstveröffentlicht und steht dort mit weiterführenden Informationen zur Verfügung.

Informationen zur Stellungnahme des Bundesrats finden sich in unserer Berichterstattung sowie zu Mitteilungen verschiedener Verbände und Institutionen zum Starke-Familien-Gesetz in unserem Themenswerpunkt Familienpolitik unter www.jugendhilfeportal.de/familienpolitik.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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