Familienpolitik
Familienverbandspräsident Zeh lobt Schröders Betreuungsgeld-Vorstoß
Als Signal für mehr elterliche Wahlfreiheit begrüßt der Präsident des Deutschen Familienverbandes Dr. Klaus Zeh den Vorstoß der Bundesfamilienministerin, das ab 2013 geplante Betreuungsgeld nach dem Modell des thüringischen Erziehungsgeldes auch an Eltern zu zahlen, die ihre Kinder stundenweise in einer Kindertagesstätte betreuen lassen.
05.12.2011
"Der Vorstoß geht in die richtige Richtung, weil er endlich mit der lähmenden Schwarz-Weiß-Malerei Schluss macht. Eltern, die ihre Kleinkinder zu Hause betreuen, sind keine Heimchen am Herd, und Familien, die sich für eine Kindertagesstätte entscheiden, sind keine Raben-eltern. Hier geht es nicht um eine Prämie für die Nicht-Inanspruchnahme eines Krippenplatzes, sondern darum, Eltern Wahlfreiheit zu geben", so Zeh, der 2006 als Landesfamilienminister das Erziehungsgeld in Thüringen eingeführt hat.
In diesem Zusammenhang erinnert Zeh daran, dass in den Ländern so rasch wie möglich qualitativ gute Betreuungsangebote in ausreichender Zahl geschaffen werden müssen: "Hier haben einige Länder ihre Hausaufgaben noch nicht gemacht", so Zeh. Jedoch sei die Betreuung in einer Kita kein Ersatz für die frühe Förderung der Kinder in der Familie: "Auch die beste Kindertagesstätte kann die elterliche Erziehung nicht ersetzen. Eltern bleiben als die wichtigsten Experten für ihre Kinder immer gefordert".
Allerdings liegen die geplanten 100 bzw. ab 2014 150 Euro Betreuungsgeld weit unter dem laufenden gesamtstaatlichen Zuschuss für einen Krippenplatz, der im Durchschnitt mindestens 700 Euro pro Monat beträgt. Ziel muss es langfristig sein, während der ersten drei Lebensjahre die Betreuung eines Kleinkindes innerhalb der Familie und einen außerfamiliären Betreuungsplatz gleich zu fördern, fordert Zeh daher.
Zeh warnt zudem davor, die Förderung für junge Familien gegen eine bessere Rente für ältere Mütter auszuspielen: "Auch hier führt ein Entweder-Oder in die Irre. Familien brauchen beides: Einen gerechten Start und Lebensgerechtigkeit bei der Anerkennung von Erziehungsleistung im Alter."
Quelle: Deutscher Familienverband e.V.
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