Familienpolitik

Familienorganisationen fordern: Der Weg in die Teilzeit darf keine Einbahnstraße sein

Die Familienorganisationen der AGF fordern eine detaillierte Möglichkeit, die Arbeitnehmer/-innen den Weg zurück in Vollzeit erleichtern soll, nachdem sie sich für eine Teilzeitarbeit entschieden haben. Anlässlich der Veröffentlichung der neuesten Daten zu Arbeitszeiten und Arbeitszeitwünschen vom Statistischen Bundesamt unterstützen die Organisationen die Gesetzesinitiative von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, den Weg in die Teilzeit auf Wunsch zu befristen.

01.02.2017

"Wir unterstützen Frau Nahles in ihrem Bestreben, das Rückkehrrecht auf eine Vollzeitstelle nun möglichst schnell gesetzlich umzusetzen. Denn angesichts der Leistungen, die Familien bei dem täglichen Spagat zwischen beruflichen Anforderungen und familiärer Verantwortung erbringen müssen, braucht es dringend bessere Rahmenbedingungen", so der Vorsitzende der AGF, Stefan Becker.

Die am 19. Januar vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zu Arbeitszeiten und Arbeitszeitwünschen machen deutlich, dass viele Teilzeitbeschäftigte mit ihrem Arbeitsumfang unzufrieden sind: fast 15 Prozent der Arbeitnehmer/innen in Teilzeit sind "unterbeschäftigt"“ und würden gern ihre Arbeitsstunden erhöhen. Gleichzeitig wünschen sich zahlreiche Personen, die in Vollzeit arbeiten, eine Reduzierung ihrer beruflichen Wochenarbeitsstunden.

Insbesondere Frauen reduzieren zugunsten der Familie häufig ihre Arbeitszeit. Der Grund dafür sind oft Sorgeaufgaben in der Familie, vor allem die Betreuung von Kindern oder zu pflegenden Angehörigen. Mittel- und langfristig stellt sich diese Entscheidung allerdings oft als ungewünschte Einbahnstraße heraus, weil der Weg zurück in die ursprüngliche Arbeitszeit versperrt ist.

Angesichts der Wünsche der Familien treten die Familienorganisationen für einen allgemeinen Anspruch auf Befristung der Teilzeit ein. Ziel sollte es sein, dass mit Auslaufen der Befristung automatisch ein Rückkehrrecht bis hin zum vorherigen Arbeitsumfang gilt. Im Fall widerstreitender Interessen sollen Beschäftigte mit minderjährigen Kindern oder zu pflegenden Angehörigen vorrangig berücksichtigt werden.

Eine solche Befristung sollte nach Vorstellungen der AGF innerhalb einer sechsmonatigen Frist vor Ablauf verlängert werden können. Diese Frist gilt auch für eine Rückkehr zu einem Arbeitsumfang mit einer geringeren als der ursprünglich gültigen Wochenstundenzahl. Ansonsten sollte nach Ablauf der befristeten Teilzeit wieder automatisch die ursprüngliche Wochenarbeitszeit gelten. Die Möglichkeit, leichter zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigung zu wechseln, könnte auch dazu beitragen, dass mehr Männer ihre Arbeitszeit vorübergehend reduzieren, um Sorgearbeiten innerhalb der Familie zu übernehmen.

Aus Sicht der AGF sind weitere grundsätzliche Änderungen am Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) notwendig: Die Ablehnung eines Teilzeitwunsches soll nur dann möglich sein, wenn dem "dringende betriebliche Gründe" entgegenstehen. Zudem sollte Arbeitnehmer/innen die Aufstockung des Arbeitsumfangs erleichtert werden, insbesondere für Personen mit familiären Sorgeaufgaben.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 19.1.2017

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