Familienpolitik
Familienministerin Alt verspricht Solidarität mit Alleinerziehenden
Bei der Feier des 40-jährigen Jubiläums des Landesverbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) sicherte Familienministerin Irene Alt Alleinerziehenden die besondere Unterstützung durch die Landesregierung zu. Die Tatsache, dass viele von Armut bedroht beziehungsweise betroffen sind, bezeichnete Alt als einen Skandal.
23.10.2012
“Viele Alleinerziehende stemmen Kindererziehung und Berufstätigkeit alleine. Dazu kommt, dass ein großer Teil der Alleinerziehenden auf finanzielle Unterstützung vom Staat angewiesen ist. Im Alltag bedeutet das, dass in der Regel Zeit, Einkommen und personale Ressourcen knapp bemessen sind. Darauf gehen wir ein. Denn für Alleinerziehende ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Tagesbetreuung in Kindertagesstätten und Schulen besonders wichtig“, so die Ministerin.
Die Vorsitzende des VAMV, Sonja Orantek, wies darauf hin, dass die Diskriminierung von Alleinerziehenden zwar mittlerweile Geschichte sei, sie betonte aber auch, dass die Alleinerziehenden der Solidarität der Gesellschaft bedürfen: „Wo die Infrastruktur vonseiten der Kommune oder des Arbeitgebers nicht stimmt, sind Alleinerziehende zur Erwerbslosigkeit verdammt. Die wiederum führt oft zu prekären Lebenssituationen.“
Die Tatsache, dass fast die Hälfte der Alleinerziehenden von Armut bedroht beziehungsweise betroffen ist, bezeichnete Alt als einen Skandal. „Wir dürfen nicht akzeptieren, dass Kinder in dieser prägenden Lebensphase Armut und Ausgrenzung erleben müssen. Alle Kinder müssen uns gleich viel wert sen. Deshalb unterstützen wir vor allem diejenigen, die unserer Hilfe bedürfen.“ Dazu gehöre auch die Umgestaltung finanzieller Leistungen für Familien. Die Einführung eines Mindestlohns ist nach Alts Dafürhalten ein weiterer Schritt, der Alleinerziehende stark entlasten würde.
In Rheinland-Pfalz leben rund 134 000 Alleinerziehende, was 22% aller Familien entspricht. 85% der Alleinerziehenden sind Frauen (Stand 2010).
Quelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz vom 19.10.2012
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