Deutscher Verein

Es gibt kein Betreuungsmodell, das allen (Trennungs-)Familien gerecht wird

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. benennt in einem aktuellen Empfehlungspapier Anforderungen für eine Reform des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts und warnt aufgrund der Komplexität des Themas vor Insellösungen.

16.12.2020

„Ziel sollte es doch sein, durch eine grundlegende Reform die schwierige Situation für alle Trennungsfamilien – unabhängig vom Betreuungsmodell – zu verbessern und den Familien die Wahl und Ausübung eines für sie individuell passenden und insbesondere im Sinne des Kindeswohls stehenden Betreuungsmodells zu ermöglichen. Allein mit einer Verschärfung des elterlichen Kooperationsgebotes oder einer stärkeren Betonung paritätischer Betreuung lassen sich unzureichende Unterstützungsangebote, einschränkende Sozial- und Steuergesetze und hohe gesellschaftliche Herausforderungen für alle Familien nicht ausgleichen“, so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.. Er betont, dass die Diskussionen sich nicht nur auf das sogenannte Wechselmodell verengen dürfen.

Die jetzt seitens des Deutschen Vereins vorgelegten Empfehlungen benennen Reformbedarfe und nehmen Stellung zu einzelnen Vorschlägen aus der Diskussion um eine Reform des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts – während der angekündigte Entwurf noch auf sich warten lässt. Eine umfassende und ergebnisoffene Beratung stellt aus Sicht des Deutschen Vereins eine wichtige Unterstützung der Eltern und Kinder in der in vielerlei Hinsicht herausfordernden Situation einer Trennung oder Scheidung dar. Zu den Problemen gehören insbesondere die komplexen Wechselwirkungen und Schnittstellen zwischen den genannten verschiedenen Rechtssystemen. Diese stimmig zu gestalten und ggf. auch abzubauen gehört in die angestrebte Gesamtreform.

„Vielen Eltern gelingt es, ein gemeinsam getragenes Verständnis von Elternschaft auch nach einer Trennung umzusetzen. Uns ist es aber ein wichtiges Anliegen darauf hinzuweisen, dass aus unterschiedlichen Gründen die gemeinsame Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung eben nicht in allen Fällen im Sinne des Kindeswohls ist“, so Michael Löher weiter. Dabei sollte insbesondere die Situation von Gewalt betroffener Frauen und deren Kindern in den Blick genommen werden. Hierfür müssten Lösungen gefunden werden, damit bspw. Regelungen zum Umgangsrecht nicht mit Anordnungen zum Gewaltschutz kollidieren. Daher ist es nach Ansicht des Deutschen Vereins wichtig, das Themenfeld der häuslichen Gewalt und sich hier ergebende abweichende Anforderungen und Reformbedarfe maßgeblich mitzuberücksichtigen.

Die Empfehlungen (PDF, 365 KB) sind auf der Webseite des Deutschen Vereins abrufbar.

Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 11.12.2020

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