Familienpolitik
Entschließungsantrag gegen die Einführung des Betreuungsgeldes – Fachministerinnen und -minister lehnen den Gesetzentwurf ab
Das Betreuungsgeld wird von den Ministerinnen und Ministern abgelehnt. Der Gesetzgeber würde damit finanzielle Anreize schaffen, die Bildungsbeteiligung von Kindern zu verringern statt zu erhöhen. Das Betreuungsgeld stehe außerdem im Widerspruch zu entscheidenden familienpolitischen Weichenstellungen der vergangenen Jahre.
24.08.2012
"Die Einführung eines Betreuungsgeldes ist verfehlt, weil es dazu führt, dass Familien auf ihren Rechtsanspruch der Kindertagesförderung verzichten. Das Betreuungsgeld stellt auch keine Wahlfreiheit her. Denn die kann erst entstehen, wenn ausreichend Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen", erklärten heute die Familienministerinnen und Familienminister und Senatorinnen und Senatoren der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Das Betreuungsgeld wird von den Ministerinnen und Ministern abgelehnt. Der Gesetzgeber würde damit finanzielle Anreize schaffen, die Bildungsbeteiligung von Kindern zu verringern statt zu erhöhen. Das Betreuungsgeld stehe außerdem im Widerspruch zu entscheidenden familienpolitischen Weichenstellungen der vergangenen Jahre. Die Einführung des Elterngeldes, die Reform des Unterhaltsrechts und vor allem der Ausbau der Kinderbetreuungsinfrastruktur für Kinder unter 3 Jahren werden von dem geplanten Betreuungsgeld konterkariert. Damit werden falsche Anreize beim Krippenausbau gesetzt.
"Wir werden alle Wege nutzen, damit die für das Betreuungsgeld eingeplanten erheblichen Haushaltsmittel stattdessen für den weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau entwicklungsfördernder Bildungs- und Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder eingesetzt werden", so die Ministerinnen und Minister weiter.
Die Ministerinnen und Minister betonen in diesem Zusammenhang, dass nicht nur der Bund jährlich 1,2 Mrd. Euro für die Finanzierung des Betreuungsgeldes aufbringen müsse, sondern zusätzlich die Länder die Kosten der Umsetzung aufbringen müssten. "Allein in den elf Ländern, für die wir sprechen, müssten mehr als 300 Personalstellen neu für die Bearbeitung des Betreuungsgeldes bereitgestellt werden."
Darüber hinaus bestehen auch erhebliche Bedenken, ob überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes gegeben ist. Diese sei unter anderem nur dann gegeben, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht. Laut Gesetzentwurf sollen die zwischen neuen und alten Ländern bestehenden erheblichen Unterschiede hinsichtlich der Verfügbarkeit der Angebote im Bereich der frühkindlichen Betreuung und die daraus resultierenden unterschiedlichen Betreuungsquoten eine bundesgesetzliche Regelung erfordern, um gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet herzustellen. Aus Sicht der Länder bewirkt das Betreuungsgeld jedoch nicht, die Betreuungsquote mit dem Ziel der Vereinheitlichung zu verbessern. Vielmehr soll das behauptete Ungleichgewicht zwischen "öffentlich geförderten" Eltern mit staatlicher Kinderbetreuung und Eltern mit innerfamiliärer Kinderbetreuung ohne Inanspruchnahme staatlicher Subventionen für außerhäusliche Kinderbetreuung abgebaut werden. Damit werden aber nicht die Lebensverhältnisse in den Bundesländern gleichwertiger.
Der Antrag ist unter <link http: service.mvnet.de _php>service.mvnet.de als Download (PDF) verfügbar.
Gemeinsame Pressemitteilung, der Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren des Landes Baden-Württemberg, der Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft des Landes Berlin, dem Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg, der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen der Freien und Hansestadt Bremen, dem Senator für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg, der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz, dem Minister für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, der Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit des Landes Thüringen
Quelle: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern vom 24.08.2012
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