Familienpolitik

Elterngeld: Harte Einschnitte ab Januar

Das Elterngeld von bisher mindestens 300 Euro wird für Bezieher geringer Einkommen, von Arbeitslosengeld II oder von Sozialgeld ab 01. Januar vollständig auf Transferleistungen angerechnet und diese entsprechend gekürzt. Brandenburgs Sozialminister Günter Baaske nannte diese Regelung heute eine „soziale Ungerechtigkeit“. Wie das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg mitteilt, will die Bundesregierung dadurch 600 Mio. Euro einsparen. Etwa 450 Mio. Euro davon gingen zu Lasten einkommensschwacher Familien.

21.12.2010

Baaske weiter: „Die soziale Schieflage ist offenkundig: Besser Verdienende mit Einkommen bis zu 500.000 Euro jährlich bekommen das Elterngeld weiterhin; das gilt auch dann, wenn die Ehefrau gar nicht arbeiten will - im Gegensatz zur alleinerziehenden Mutter in Hartz IV, die wegen eines Kindes keine Arbeit findet und das Geld wegen der Anrechnung nun nicht mehr bekommt.“ 

Mit dieser Einsparung werde weitgehend das so genannte Bildungspaket von Arbeitsministerin von der Leyen finanziert. Baaske: „Das Paket soll etwa 740 Mio. Euro kosten. Darin enthalten ist der Schulstarter, den es längst gibt. Zusammen mit dem um 600 Mio. Euro verringerten Elterngeld ist das Bildungspaket also längst finanziert - zu Lasten der sozial und wirtschaftlich Schwächsten.“ 

Generell wird das Elterngeld ab 1.200 Euro von bisher 67 auf 65 Prozent des Nettoeinkommens gekürzt; der Höchstbetrag bleibt bei 1.800 Euro. Die Kürzung gilt auch, wenn bereits bisher Elterngeld bezogen wird. Baaske: „Damit erhalten die Eltern künftig bis zu 45 Euro weniger. Für Familien ist damit manche Planung hinfällig“. 

Baaske weiter: „Auch wenn für Eltern mit Sozialleistungsbezug nicht viel übrig bleibt: Sie sollten dennoch Elterngeld beantragen, um weitergehende Nachteile zu vermeiden. Das gilt insbesondere, wenn vor der Geburt Erwerbseinkünfte erzielt wurden.“ Dies könne sich z. B. bei einem vorausgegangenen Minijob lohnen, da es bei der Anrechnung einen Elterngeldfreibetrag gibt. 

Die Bestimmung des Freibetrages erfolgt durch die Elterngeldstellen. Baaske empfiehlt Eltern, die sich bisher für die sogenannte Verlängerungsoption entschieden haben und daneben z. B. Arbeitslosengeld II beziehen, diese Option bis zum 31. Dezember 2010 schriftlich bei ihrer Elterngeldstelle zu widerrufen. Erfolgt dies rechtzeitig, bleiben auch die im Jahr 2011 aus dem Widerruf zufließenden Nachzahlungen bis zu 150 Euro je Lebensmonat anrechnungsfrei. 

Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg

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