Familienpolitik

Zeit - Geld - Infrastruktur: Nachhaltige Familienpolitik

Prof. Hans Bertram zeigt am Beispiel des Betreuungsgeldes, warum eine integrativ-vernetzte Perspektive im Hinblick auf nachhaltige Familienpolitik wichtig ist und weshalb diese entgegen der Einzelleistung vorzuziehen ist.

29.01.2014

Im Sommer 1985 war die Novelle zur Reform des Jugendwohlfahrtsgesetzes (JWG) weitgehend fertiggestellt, doch erklärte die neu ins Amt gekommene Familienministerin Rita Süssmuth zum Erstaunen der meisten Beteiligten, dass aus ihrer Sicht eine Novelle nicht reiche, sondern ein neues Gesetz nötig sei. Politisch war das sehr mutig, war doch die Novelle das Werk ihres Amtsvorgängers Heiner Geißler, dem Generalsekretär der damaligen Regierungspartei CDU.

Das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG bzw. SGB VIII), das 1990 unter Angela Merkel als Frauen- und Jugendministerin zunächst in den neuen Bundesländern und 1991 auch in den alten Bundesländern in Kraft gesetzt wurde, bedeutete einen Paradigmenwechsel in der Politik für Kinder und Familien. Denn das alte JWG von 1924, wenn auch 1963 novelliert, war vom Gedanken der staatlichen Fürsorge für benachteiligte Kinder und Kinder in schwierigen Lebenslagen geprägt, denen der Staat durch Eingriff in die Familie helfen müsse. Demgegenüber ist der Grundgedanke des neuen  esetzes, dass die Familie, die Gemeinde und der Staat gemeinsam die kindliche Entwicklung fördern und deswegen der Staat oder die Kommune für alle Familien familienergänzende Leistungen anbietet, die die Familien freiwillig nutzen können.

1995 brach der Fünfte Familienbericht mit der Vorstellung des Familienlastenausgleichs. Aus der Sicht seiner Autoren sollen sich die Unterstützungsleistung des Staates für die Familie an den Leistungen der Familie für das Humanvermögen der Gesellschaft orientieren. Nicht die Nachteile, die ökonomisch bei der Sozialisation von Kindern entstehen, sollen im Fokus stehen, sondern die Unterstützung der Leistungen der Familie für die Gesellschaft bei der Entwicklung des Humanvermögens und entsprechend die Geldleistungen des Staates für die Familien ausmachen. Konsequent wird seitdem auch nicht mehr vom Familienlastenausgleich gesprochen, sondern von Familienleistungsausgleich.

2005 hat der siebte Familienbericht diese Perspektive des KJHG zur Unterstützung von Familien durch die Entwicklung einer Infrastruktur ebenso aufgegriffen wie die Idee des Familienleistungsausgleichs vom Fünften Familienbericht. Er ergänzte diese Perspektiven um ein Konzept von Familienpolitik, das den Lebenslauf und die Familienentwicklung und damit besonders die zeitlich unterschiedlich strukturierten Aufgaben von Familien thematisierte und zudem die Frage der zeitlichen Vereinbarkeit verschiedener Lebensbereiche von Arbeit und Fürsorge für Kinder als ein zentrales Thema der Familienpolitik artikulierte.

Eine familienunterstützende Infrastruktur, eine ökonomische Unterstützung der Leistungen der Familie für die Gesellschaft und die Einbettung dieser Leistungen in den Lebensverlauf und die Familienentwicklung sowie die zeitliche Vereinbarkeit der Fürsorge für Kinder und anderer Lebensbereiche führen zu einem Konzept von Familienpolitik, in der Infrastruktur, Geldleistungen und Zeitpolitiken keine separaten Einzelleistungen sind, sondern eine integrativ-vernetzte politische Perspektive darstellen, die als nachhaltige Familienpolitik zu bezeichnen ist.

Am Beispiel des Betreuungsgeldes soll in dem Artikel <link http: www.sowi.hu-berlin.de lehrbereiche mikrosoziologie profbertram publikationen hurrelmann external-link-new-window external link in new>"Zeit - Geld - Infrastruktur: Nachhaltige Familienpolitik" (PDF 170 KB) von <link http: www.social-science.hu-berlin.de lehrbereiche mikrosoziologie profbertram bertraminfo external-link-new-window external link in new>Prof. Hans Bertram gezeigt werden, warum ein solches integratives Modell der Entwicklung von Einzelleistungen für spezifische Lebensformen überlegen ist. Denn im Rahmen einer nachhaltigen Familienpolitik sind Einzelleistungen nur dann akzeptabel, wenn ihre Wirkung abgeschätzt werden kann und der Zusammenhang mit anderen Leistungen hergestellt werden kann.

Quelle: Humboldt Universität Berlin, Prof. Hans Vertram von 2013

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