Familienpolitik
Einkommensgrenzen beim Kinderzuschlag bleiben
Einen völligen Wegfall der Einkommensgrenzen beim Kinderzuschlag wird es in absehbarer Zeit nicht geben.
15.01.2010
In ihrer Antwort (17/374) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/187) begründet die Bundesregierung ihre Klarstellung damit, dass jede Form der Einkommensanrechnung beim Kinderzuschlag eine Einkommensgrenze voraussetze, an der die Anrechnung beginnt. Die Linksfraktion hatte in ihrer Anfrage die Auffassung vertreten, die komplizierte Berechnung und der schmale Korridor zwischen Mindest- und Höchsteinkommensquoten führten zu sehr hohen Ablehnungsquoten beim Kinderzuschlag. Diese Ansicht teilt die Bundesregierung nicht. Sie verweist in der Antwort vielmehr darauf, dass sich der Kreis der Kinder, die vom Kinderzuschlag profitieren, seit der Reform im Oktober 2008 auf 300.000 Kinder verdoppelt habe.
Die Regierung teilt ferner mit, dass Details der von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) angekündigten Weiterentwicklung des Kinderzuschlags noch nicht festgelegt seien. Allerdings prüfe sie im Rahmen der Evaluierung einen Verzicht auf die derzeitige Anspruchsvoraussetzung beim Kinderzuschlag, wonach durch den Zuschlag eine Hilfebedürftigkeit nach Paragraf 9 des Zweiten Sozialgesetzbuches vermieden werden muss.
Weitere Informationen unter: http://dip21.bundestag.de
Quelle: Deutscher Bundestag
Materialien zum Thema
-
Studie
Alleinerziehende unter Druck: Rechtliche Rahmenbedingungen, finanzielle Lage und Reformbedarf
-
Bericht / Dokumentation
Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe - Zwischenbericht
-
Anleitung / Arbeitshilfe
Finanzierungsmöglichkeiten von Leistungen nach SGB VIII und SGB II (SGB III) für junge Menschen bis zum 25. Lebensjahr
-
Newsletter / Mailingliste
Hartz IV: DGB vergisst 250.000 Jugendliche ... und andere statistische Ungereimtheiten
-
Studie
SGB II-Leistungsberechtigte im Alter von 15 bis unter 25 Jahren: ein Länder- und Kreisvergleich