Familienpolitik
DKHW fordert: Situation Alleinerziehender und ihrer Kinder verbessern
Das Deutsche Kinderhilfswerk drängt auf eine deutliche Verbesserung der Lebenssituation von Alleinerziehenden und ihren Kindern in Deutschland. Es seien Änderungen sowohl im Steuersystem und bei den finanziellen Unterstützungsleistungen als auch bei der sozialen Infrastruktur notwendig.
03.12.2015
Trotz einzelner Verbesserungen in den letzten Jahren werden Alleinerziehende und ihre Kinder aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nicht ausreichend unterstützt. "Ein-Eltern-Familien sind schon lange keine Randerscheinung mehr, und trotzdem werden sie vom Staat nicht ausreichend unterstützt", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag (03.12.2015) zur Lebenssituation von Alleinerziehenden und ihren Kindern. Das Fehlen einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen und kostenfreien Kinderbetreuung trage entscheidend zur strukturellen Schlechterstellung von Ein-Eltern-Familien bei. Hinzu komme, dass das Steuerrecht Alleinerziehende systematisch benachteilige. Sie werden ähnlich besteuert wie Singles, während verheiratete Paare vom Ehegattensplitting profitieren können. "Die Leidtragenden dieser Benachteiligung sind vor allem die Kinder", so Hofmann weiter. "Wachsen sie in Armut auf, verschlechtert sich oftmals nicht nur ihre Gesundheit, dies hat auch negative Auswirkungen auf ihre Bildungschancen und damit auf ihre gesamte Zukunft."
Die Anhebung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende auf 1.908 Euro sei ein guter Anfang gewesen, dem jetzt weitere Schritte folgen müssen, erläutert Hofmann. "Wir brauchen beispielswiese Änderungen beim Unterhaltsvorschuss. Dieser sollte den Mindestunterhalt abdecken und der Staat ist in der Pflicht schneller einzuspringen, wenn Eltern ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen. Außerdem ist es für Alleinerziehende wichtig, dass sie besondere Unterstützung bekommen, wenn die Kinder älter werden und die Aufwendungen für Bildung, Freizeit, kulturelle Aktivitäten und Persönlichkeitsentwicklung steigen. Aber gerade dann wird oft kein Unterhaltsvorschuss mehr gezahlt, weil entweder die derzeit höchstzulässige Gesamtdauer von sechs Jahren erreicht ist oder das Kind das 12. Lebensjahr vollendet hat. Das muss sich ändern".
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte zudem das Kindergeld nicht länger in voller Höhe vom Unterhaltsvorschuss abgezogen werden, sondern wie beim Unterhalt nur die Hälfte. Wo es Hilfsangebote für Alleinerziehende gibt, wie beispielsweise Kinderzuschlag und Wohngeld, gilt es Hürden abzubauen. Die Hilfen müssen oft bei vielen unterschiedlichen Stellen mit verschiedenen Fristen und Formularen beantragt werden. Das ist mit dem strapazierten Zeitbudget Alleinerziehender oftmals nur schlecht vereinbar.
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk vom 03.11.2015.
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