Familienpolitik

djb fordert Abschmelzung des Betreuungsfreibetrags und kritisiert wachsenden Abstand zwischen Freibeträgen für Kinder und Kindergeld

Durch eine Erhöhung des Kinderfreibetrags bei Verzicht auf eine gleichzeitige Erhöhung des Kindergelds wird der Abstand zwischen Familien mit hohen Einkommen und Familien im mittleren und unteren Einkommensbereich weiter steigen, kritisiert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb).

14.03.2014

Die Bundesregierung lässt ein weiteres Mal die Chance verstreichen, den seit seiner Einführung umstrittenen Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes (BEA-Freibetrag) in Höhe von derzeit 2.640 EUR aufzugeben oder jedenfalls abzuschmelzen. Zwar ist zur steuerlichen Freistellung des sächlichen Existenzminimums die Anhebung des Kinderfreibetrags von derzeit 4.368 EUR um 72 EUR auf 4.440 EUR verfassungsrechtlich geboten.

Dieses Ziel lässt sich aber auch über eine Umschichtung zwischen dem Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum und dem BEA-Freibetrag erreichen. Eine Anhebung der Freibeträge für Kinder insgesamt erscheint nicht sinnvoll, zumal gerade bei dem gleichzeitigen Verzicht auf eine Kindergelderhöhung die Entlastung für Familien mit hohen Einkommen einseitig steigt - auf Kosten der Familien in mittleren und unteren Einkommensbereichen.

Dabei wäre die aktuell diskutierte Anhebung des Kinderfreibetrags für das sächliche Existenzminimum sogar kostenneutral möglich, wenn gleichzeitig der überhöhte und vielfach kritisierte BEA-Freibetrag abgesenkt würde, der unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern oder den Kosten für die Kinderbetreuung gewährt wird.

Der djb hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass der BEA-Freibetrag gleichstellungspolitisch, steuerpolitisch und sozialpolitisch verfehlt ist.
Anders als beim Kinderfreibetrag - der das sächliche Existenzminimum steuerfrei stellt - geht es beim BEA-Freibetrag nicht um die Berucksichtigung einer verminderten steuerlichen Leistungsfähigkeit. Vielmehr wird die unentgeltliche Eigenbetreuung von Kindern gefördert, unabhängig von steuerpflichtiger Erwerbstätigkeit. Der Freibetrag nützt damit vor allem den Ehepaaren und Lebenspartnerschaften, in denen ein/e Partner/in Kinder ohne finanzielle Aufwendungen selbst betreut, die aufgrund der Zusammenveranlagung aber dennoch die Möglichkeit haben, den Freibetrag steuerlich geltend zu machen.

»Den Alleinerziehenden, die ganz überwiegend Frauen sind, fehlt diese Option.
Hier gilt: entweder Einkommen oder Eigenbetreuung. Damit ist der BEA-Freibetrag nicht nur familienpolitisch verfehlt. Er behindert ebenso wie das Ehegattensplitting eine Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Beruf. Es ist an der Zeit, dass Steuerreformen endlich auch tatsächlich auf ihre Wirkungen für Frauen und Männer geprüft und das Steuerrecht entsprechend geändert wird«, so Ramona Pisal, Präsidentin des djb.

Mangels Anknüpfung an das Leistungsfähigkeitsprinzip ist außerdem die progressionsabhängige Entlastung zu Gunsten Einkommensstärkerer nicht gerechtfertigt.

Eine Absenkung des BEA-Freibetrages würde die nicht näher begründete Anhebung des Betrags im Jahr 2010 um 480 EUR jedenfalls teilweise rückgängig machen.

Quelle: Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 14.03.2014

Back to Top