Familienpolitik

DIW: Familienarbeitszeit bedeutet nicht weniger, sondern mehr Arbeitskraft für Unternehmen

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kommentiert die Diskussion zur Einführung einer 32-Stunden-Woche für Eltern. Das DIW stellt richtig, ob das Modell der Familienarbeitszeit eine für den Steuerzahler wirklich eine enorm teure Arbeitszeitverkürzung ist.

23.01.2014

Die Familienarbeitszeit sei ein unnötiger Eingriff in den Arbeitsmarkt und eine übermäßige Belastung für die Unternehmen, wurde kritisiert. Richtig ist: Das Modell könnte zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie beitragen. Für die meisten Eltern wäre das eine Möglichkeit, nicht weniger, sondern mehr zu arbeiten. Davon könnten die deutschen Unternehmen gerade in Anbetracht des demografischen Wandels profitieren. Sie müssten nicht auf Arbeitskraft verzichten, sondern könnten unterm Strich auf mehr hoffen. Die Kosten für den Steuerzahler wären zumindest in der Anfangszeit recht überschaubar.

Kai-Uwe Müller und Dr. Katharina Wohlich kommentieren dazu:

"Als Autoren einer Studie zu den Wirkungen der sogenannten Familienarbeitszeit, liegt uns daran, dass das Modell richtig erstanden wird. Es sieht vor, dass Mütter und Väter, die beide in etwa 32 Stunden arbeiten, eine Lohnersatzleistung erhalten. Diese Leistung gleicht für jeden Elternteil individuell einen Teil des Einkommensausfalls im Vergleich zu einer Vollzeit-Erwerbstätigkeit aus. Gedacht ist diese Leistung zunächst für drei Jahre im Anschluss an das Elterngeld. Der Clou bei der Sache: Mütter und Väter bekommendie Lohnersatzleistung nur dann, wenn sich beide gleichzeitig für diesen Arbeitszeitumfang entscheiden. Arbeitet einer von beiden mehr oder weniger, so kann keiner der beiden die Leistung beziehen. Die Idee ist, einen finanziellen Anreiz für das „2 mal 0,8-Verdiener-Modell“ zu schaffen, das im Gegensatz zum klassischen „Einverdiener-Modell“ der „1,5-Verdiener-Modell“, in Deutschland für viele Familien kurzfristig finanziell eher unattraktiv ist. Aufgrund von Ehegattensplitting, beitragsfreie Mitversicherung, Minijobs etc. ist die klassische Arbeitsaufteilung für viele Familien finanziell lohnender. Das führt kurzfristig dazu, dass Eltern Arbeitszeitkombinationen wählen, mit denen die nicht zufrieden sind: Repräsentative Umfragen haben ergeben, dass sich gut 60 Prozent der Eltern wünschen, dass beide Partner in gleichem Umfang erwerbstätig sind und sich gleicher maßen um Haushalt und Familie kümmern. Allerdings erreichen nur ungefähr 14 Prozent der Familien mit Kindern in dieser Altersgruppe tatsächlich eine gleichmäßige Aufteilung (zumindest) der Erwerbstätigkeit, wovon allerdings 75 Prozent Familien sind, in denen beide Partner Vollzeit arbeiten. Der Großteil der Familien mit kleinen Kindern folgt in Deutschland noch immer dem Einverdiener oder dem 1,5-Verdiener Modell. Dies führt langfristig dazu, dass Mütter, die längere Erwerbspausen oder Zeiten mit geringfügiger Beschäftigung haben, später im Lebensverlauf niedrigere Einkommensperspektiven und geringere Rentenansprüche haben.

Die Intention der Familienarbeitszeit ist eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Mütter und Väter von Kindern im Alter von ein bis drei Jahren, die dadurch gelingen kann, dass sich beide Elternteile gleichmäßig in Familien- und Erwerbsarbeit engagieren. Wie unsere Ergebnisse gezeigt haben, ist unterm Strich eine Erhöhung des Arbeitszeitvolumens zu erwarten, da Zweitverdiener – zumeist Frauen – ihre Arbeitszeit ausdehnen, was die kürzere Arbeitszeit des Partners überkompensiert. Die fiskalischen Kosten sind überschaubar, da es nur wenig Paare gibt, bei denen beide Partner vollzeitnah arbeiten. Der hiervon ausgehende Anstieg ist daher ebenfalls überschaubar. Die Aussagen bezüglich der fiskalischen Kosten lassen sich allerdings nur für die kurze Frist seriös treffen. Sollten sich soziale Normen in der Arbeitswelt ändern, könnten Inanspruchnahme und Kosten steigen. Dementsprechend ist eine zeitliche Befristung beziehungsweise Anpassung der Maßnahme denkbar."

Quelle: Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 22.01.2014

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