Familienpolitik
DIHK warnt beim Familiengipfel vor Zwang
In der Debatte um mehr Familienfreundlichkeit in der Arbeitswelt hat sich der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) für freiwillige Lösungen und mehr staatliches Engagement bei der Kinderbetreuung ausgesprochen.
18.03.2013
Beim "Familiengipfel" mit Bundesfamilienministerin Kristina Schröder am 12.03.2013 in Berlin wandte sich DIHK-Präsident Hans Heinrich Driftmann gegen neue gesetzliche Regelungen für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf – zumal es hierbei seit der Unterzeichnung der "Charta für familienbewusste Arbeitszeiten" vor zwei Jahren Fortschritte gegeben habe.
Während Schröder dafür plädiert, Müttern die Rückkehr von einem Teilzeit- in einen Vollzeitjob zu garantieren, sprach sich Driftmann gegen weitere Bürokratielasten für die Wirtschaft aus.
Zudem forderte er, auch außerhalb der Betriebe mehr Kita-Plätze einzurichten. Zwar zeigt die Wirtschaft nach Erkenntnissen des DIHK in dieser Hinsicht großes Engagement – 28 Prozent aller Betriebe sorgen demnach selbst für Kinderbetreuung oder planen dies –, dennoch reicht das Angebot längst nicht aus. Die Pläne der Bundesregierung, ab dem 1. August für 39 Prozent der Kleinkinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen, sind dabei nach Einschätzung des DIHK unzureichend.
Die Unternehmen helfen mit eigenen Betriebskindergärten oder in Kooperation mit den Kommunen mit externen Betreuungsangeboten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber auch mit flexiblen Arbeitszeiten oder finanzieller Unterstützung.
Das habe nicht nur einen gesellschaftspolitischen Zweck, sondern auch wirtschaftliche Gründe, stellte der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks gegenüber der Nachrichtenagentur dpa klar: "Die Suche nach neuen Mitarbeitern, das Anlernen und der Auswahlprozess verursachen gravierende Kosten", so Dercks. "Da ist es besser, gut ausgebildete Fachkräfte auch über die Familienphase hinaus zu halten."
Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer vom 13.03.2013
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