Familienpolitik

Deutsches Kinderhilfswerk: Geplante Kindergelderhöhung vor allem für Kinder in Familien mit geringem Einkommen unzureichend

Das Deutsche Kinderhilfswerk hält die geplante Kindergelderhöhung vor allem für Kinder in Familien mit geringem Einkommen für völlig unzureichend.

04.03.2015

"Wir sind von den Plänen, das Kindergeld in diesem Jahr um vier und im nächsten Jahr um zwei Euro anzuheben, sehr enttäuscht. Es ist notwendig, dass wir uns stärker als bisher um die Familien mit Kindern kümmern, die unsere Unterstützung in besonderem Maße brauchen. Durch die steuerlichen Kinderfreibeträge ist die monatliche Nettoentlastung für Spitzenverdiener bereits jetzt wesentlich höher als das Kindergeld. Jedes Kind sollte uns aber gleich viel wert sein", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Insbesondere Familien mit Kindern im Hartz IV-Bezug brauchen eine spürbare Verbesserung ihrer finanziellen Lage. Bisher wird jede Kindergelderhöhung auf die Regelsätze angerechnet, so dass ihnen unter dem Strich nichts bleibt. Es darf aber nicht sein, dass die Kinder, die es am nötigsten haben, von einer Kindergelderhöhung gar nicht profitieren", so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich insgesamt dafür aus, die Familienförderung in Deutschland grundlegend zu reformieren. Dazu braucht es eine Anpassung unseres Steuer- und Abgabesystems sowie der sozialen Sicherungssysteme, um die aktuell noch immer bestehende übermäßige Belastung von Familien endlich zu beenden. Familienförderung muss es Familien ermöglichen, ein eigenverantwortliches Leben mit Kindern zu führen. Zahlreiche Studien haben deutlich gezeigt, dass die Förderung von Familien in Deutschland an vielen Stellen in die falsche Richtung läuft. Deshalb ist es an der Zeit, mit einem Gesamtkonzept die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen.

Um das zu erreichen, sind verschiedene Wege denkbar. Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert für die Einführung einer Kindergrundsicherung. Diese soll proportional zum Familieneinkommen gestaffelt werden. Erreicht werden kann dies durch einen sinnvollen Umbau des Kinderzuschlages, der allen Familien mit Kindern zugute kommen soll, bei denen der Kinderfreibetrag im Einkommensteuerrecht nicht zum Tragen kommt. So wird sichergestellt, dass Familien mit weniger Einkommen stärker von der Kindergrundsicherung profitieren als Familien mit hohen Einkommen. Insgesamt soll durch eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung das derzeitige System familienunterstützender Leistungen ausgewogener gestaltet werden.

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Redaktion: Uwe Kamp

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