Familienpolitik

Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Betreuungsgeld

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die einstimmige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstößt.

21.07.2015

"Damit stoppt das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz, das zentrale Zielstellungen einer chancengerechten Bildungs- und Sozialpolitik untergräbt" betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Bundesregierung solle das Urteil dazu nutzen, die Stellschrauben der frühkindlichen Bildung in vielerlei Hinsicht neu zu justieren und in die Kita-Qualität zu investieren. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes brauche es gut ausgestattete Kitas, in vielen Einrichtungen einen besseren Betreuungsschlüssel und eine weitere Professionalisierung der Fachkräfte.

"Die frühkindliche Bildung und Entwicklung ist mitentscheidend für den späteren Bildungsweg der Kinder und damit für ihre Chancen auf den Ausgleich herkunftsbedingter sozialer Ungleichheit" so Krüger. Das Betreuungsgeld setze hier besonders für finanziell benachteiligte Familien falsche Anreize und hält gerade Kinder aus bildungsfernen Familien von der Kinderbetreuung fern. "Es kann doch nicht sein, dass wir einerseits große Anstrengungen unternehmen, um möglichst viele Kinder schon früh in öffentlich geförderte Betreuungseinrichtungen zu bringen, und andererseits eine Prämie gezahlt wird, wenn Eltern das nicht tun"  so Krüger abschließend.

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk vom 21.07.2015.

Redaktion: Uwe Kamp

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