Familienpolitik

Deutscher Verein: Verlässliche Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. fordert gesicherte, verlässliche und bedarfsgerechte Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen sowie eine möglichst bundesweit einheitliche, verbindlich gestaltete finanzielle und qualitative Absicherung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder.

21.08.2018

Anlässlich der öffentlichen Anhörung im Niedersächsischen Landtag am 16. August zur Stärkung der Frauenhäuser bzw. der Schaffung eines Rechtsanspruchs für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder fordert der Deutsche Verein – wie schon seit etlichen Jahren – ein ganzes Bündel an Maßnahmen, um den Weg für eine verlässliche Unterstützung und Beratung gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder zu ebnen. So sollen sich Bund, Länder, Kommunen und die freien Träger auf gemeinsame Grundsätze für eine Förderung von Frauenhäusern verständigen. Ein bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen soll einen wirksamen Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder sicherstellen. Bei der anstehenden Reform des Sozialen Entschädigungsrechts könnte der Bundesgesetzgeber die Belange gewaltbetroffener Frauen und ihre Kinder einbeziehen und berücksichtigen.

„Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen sollen allen misshandelten oder von Misshandlung bedrohten Frauen und ihren Kindern niedrigschwellig zugänglich sein“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Bis heute sei es nicht gelungen, eine einheitliche finanzielle und qualitative Absicherung des Hilfesystems für misshandelte Frauen und ihre Kinder zu schaffen. Die Finanzierung erfolge häufig aus unterschiedlichen Quellen und bleibe teilweise hinter dem Bedarf zurück. „Es fehlt auch ein einheitlicher qualitativer rechtlicher Rahmen“, so Löher weiter.

Die ausführliche Stellungnahme (PDF, 170 KB) sowie ein Diskussionspapier zum Thema (PDF, 78 KB) finden sich auf der Webseite des Deutschen Vereins.

Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 16.08.2018

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