Familienpolitik

Deutscher Familienverband warnt vor Verlust des Elterngeldes: Verlängerungsoption schnell widerrufen!

Von der ab 1.1.2011 vorgesehenen Verrechnung des Elterngeldes mit Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe bzw. Kinderzuschlag werden auch Familien betroffen sein, die bereits Elterngeld erhalten und sich für das verlängerte, d.h. auf 24 Monate gestreckte Elterngeld entschieden haben.

18.11.2010

(Berlin). Der Deutsche Familienverband kritisiert diese widersinnige Folge und empfiehlt den betroffenen Familien dringend, die Verlängerungsoption umgehend zu widerrufen: „Familien, die sich dafür entschieden haben, das Elterngeld über 24 Monate zu strecken und dafür monatlich nur einen Betrag von 150 Euro statt das volle anrechnungsfreie Elterngeld von 300 Euro erhalten, verlieren die für 2011 vorgesehenen Teilbeträge. Wir sind fassungslos darüber, dass ausgerechnet Familien, die im Vertrauen auf familienpolitische Leistungen vorausplanend agieren und das Geld für ihre Familie über einen längeren Zeitraum einteilen wollen, jetzt dafür bestraft werden sollen und bis zu 1.800 Euro Elterngeldanspruch verlieren. Wir können den betroffenen Eltern nur dringend raten, jetzt schnellstens zu handeln, um ihre Ansprüche zu retten“, so Bundesgeschäftsführer Siegfried Stresing.

Auch wenn das Sparpaket noch nicht endgültig verabschiedet ist, empfiehlt der Deutsche Familienverband Familien, die sich für die Verlängerungsoption entschieden haben und Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag beziehen, umgehend die Entscheidung für die Verlängerungsoption nach § 6 Abs. 2 Bundeselterngeld- und -elternzeitgesetz schriftlich bei der Elterngeldstelle zu widerrufen, damit ihnen für die bereits genommenen Elterngeldmonate die zweite Hälfte des Elterngeldes noch in diesem Jahr ausgezahlt wird. Die Elterngeldstelle nimmt dann eine Neuberechnung vor und zahlt die noch nicht ausgezahlten Teilbeträge, d.h. die aufgesparten Elterngeldhälften, in einer Summe aus.

Vor der Anrechnung auf Sozialleistungen geschützt bleibt die Nachzahlung aber nur, wenn sie noch im Jahr 2010 erfolgt. Deshalb rät der Verband betroffenen Familien, sofort zu handeln und auf eine Auszahlung der aufgelaufenen Summe noch in diesem Jahr zu drängen. Entscheidend ist nicht das Datum des Widerrufschreibens, sondern der Auszahlungstag.

Quelle: Deutscher Familienverband

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