Familienpolitik

Deutscher Bundestag: Unterschiede beim Elterngeld-Bezug

Die FDP-Fraktion hat sich in einer Kleinen Anfrage nach dem Anspruch und Bezug des ElterngeldPlus und der Partnerschaftsmonate erkundigt und zahlreiche Fragen, auch bezüglich der Planungen für das Onlineportal „Elterngeld Digital“, gestellt. Die Bundesregierung teilt in ihrer Antwort mit, dass in den Bundesländern der Anteil der Elterngeld-Plus-Bezieher zwischen 11,8 Prozent und 26,9 Prozent variiere. Das Onlineportal befindet sich derzeit in der Entwicklungs- und Erprobungsphase.

13.08.2018

Von den Beziehern des Elterngeldes haben sich im Jahr 2016 durchschnittlich 17,4 Prozent für das Elterngeld-Plus entschieden.

Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (Drucksache 19/3533, PDF 138 KB) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3310) mit. In den Bundesländern variiere der Anteil der Elterngeld-Plus-Bezieher zwischen 11,8 Prozent in Hamburg und 26,9 Prozent in Thüringen. Es sei zu beobachten, dass bestimmte Wohnortfaktoren wie zum Beispiel Stadt/Land oder das Vorhandensein von Arbeitsplätzen Einfluss auf das Nutzungsverhalten von Elterngeld hat.

Nach Angaben der Regierung reduziert das Elterngeld das Armutsrisiko von Familien um fast zehn Prozent. Durch das Elterngeld sinke die Zahl der Haushalte im Arbeitslosengeld-II-Bezug um gut 95.000.

Einführung des Internetportals „Elterngeld Digital“

Die FDP-Fraktion hat in ihrer Anfrage nach den Planungen, der Einführung und des Onlineportals „Elterngeld Digital“ gefragt. Die Bundesregierung führt in ihrer Anwort hierzu aus:

Zur besseren Unterstützung beim Ausfüllen des Elterngeldantrags arbeitet das BMFSFJ an dem Internetportal „Elterngeld Digital“. Das Projekt ElterngeldDigital wurde im Frühjahr 2016 gestartet und umfasst einen komplexen technischen und organisatorischen Prozess. Da Elterngeld ein Teil der Bundesauftragsverwaltung ist, obliegen die Ausgestaltung der Antragsverfahren sowie die Gestaltung der Antragsformulare grundsätzlich den Ländern beziehungsweise den zu diesem Zwecke von den Ländern beauftragten Stellen. Die dem Antragsassistenten zugrundliegenden Formulardialoge werden daher zwischen dem BMFSFJ und den beteiligten Ländern jeweils abgestimmt. Zudem hat der Bund im Vorfeld der Implementierung unter Einbindung der BfDI auch datenschutzrechtliche Prüfungen vorgenommen. Daraus hat sich die Notwendigkeit einer datenschutzrechtlichen Anpassung im BEEG ergeben. ElterngeldDigital befindet sich aktuell in der Entwicklungs- und Erprobungsphase. ElterngeldDigital soll noch in diesem Jahr mit Antragsassistenten in den ersten Bundesländern freigeschaltet werden. Eltern in diesen Bundesländern können ElterngeldDigital dann zur Unterstützung der Beantragung von  Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus nutzen.

Der onlinebasierte Antragsassistent ElterngeldDigital führt die Antragstellerinnen und Antragsteller schrittweise durch den Elterngeldantrag. Hilfetexte, Validierungen und eine verständliche Sprache unterstützen die Antragstellung zusätzlich. Dadurch sollen Fehler bei der Antragstellung vermieden und die Antragsbearbeitung erleichtert werden. Zudem wird der beliebte Elterngeldrechner an ElterngeldDigital angebunden, so dass bereits zum Zwecke der Berechnung eingegebene Daten, wenn sachlich möglich, auch für die Antragstellung genutzt werden können. Die Freischaltung von ElterngeldDigital wird schrittweise erfolgen. Mittelfristiges Ziel ist ein medienbruchfreier Antrag.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib - heute im bundestag Nr. 588 vom 13.08.2018

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