Familienpolitik
Das Elterngeld wird digital – Pilotphase startet mit Berlin und Sachsen
Das Elterngeld wird digital. Eine der beliebtesten und bekanntesten Familienleistungen, die nahezu von allen Eltern in Anspruch genommen wird, soll in Zukunft auch online beantragt werden können. Dazu startete Bundesfamilienministerin Franziska Giffey am 16.10.2018 gemeinsam mit den Bundesländern Berlin und Sachsen die „Pilotphase mit Antragsassistenten“. Weitere Länder folgen im Laufe des Jahres.
16.10.2018
Die Digitalisierung des Elterngeldes ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur generellen Digitalisierung von Familienleistungen. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Gerade Paare, die Eltern werden, wünschen sich mehr Zeit, weniger Bürokratie und stattdessen mehr digitale Angebote in der öffentlichen Verwaltung. Mit ElterngeldDigital gehen wir einen wichtigen Schritt auf dem Weg zum digitalen Familienministerium. Mit verständlicher Sprache, Hilfestellungen und automatischer Fehlererkennung unterstützen wir online Eltern gezielt beim Ausfüllen des Antragsformulars.“
Mehr digitale Angebote in der öffentlichen Verwaltung
ElterngeldDigital wird schrittweise ausgebaut. Ab heute können Mütter und Väter aus den Bundesländern Berlin und Sachsen den Antragsassistenten nutzen. In diesem Stadium muss der Antrag am Ende der Bearbeitung nur noch ausgedruckt, unterschrieben und per Post an die zuständige Elterngeldstelle versendet werden. Anfang 2019 wird der neue Service auch direkt mit den Elterngeldstellen der beteiligten Länder verbunden – dann können Eltern die Antragsdaten auch elektronisch an die zuständige Elterngeldstelle übermitteln. Mit Schritten zur Umsetzung eines papierlosen Antrags soll Anfang 2019 gestartet werden.
„Unser mittelfristiges Ziel ist der papierlose Antrag mit elektronischer Signatur. Junge Familien wünschen sich einfache Zugänge zu Informationen und Leistungen. Mit dem neuen Familienportal, dem Infotool Familie und dem Elterngeldrechner ist hier das Familienministerium schon weit voraus. Die onlinegestützte Beantragung von Leistungen ist nun der nächste Schritt“, so Ministerin Giffey weiter.
Mehr Zeit für die Familie
Die Sächsische Familienministerin Barbara Klepsch, betont: „Ich freue mich, dass der Freistaat Sachsen zusammen mit dem Land Berlin eine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung einer der wichtigsten Familienleistungen übernimmt. Mit maßgeblicher Unterstützung des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen wurde der Antragsassistent entwickelt, mit dem junge Eltern ihren Antrag auf Elterngeld nunmehr leicht online ausfüllen können. Unsere sächsischen Familien brauchen diese digitale Erleichterung, um mehr Zeit für das gemeinsame Miteinander zu haben.“
Die Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Frau Sandra Scheeres, sagt: „Es passt, dass Berlin neben Sachsen bei diesem bundesweiten Vorhaben eine Vorreiterrolle übernimmt. Die Hauptstadt erlebt einen Babyboom und entsprechend stark steigt die Zahl der Elterngeldanträge, die in den Bezirken bearbeitet werden. Das neue Serviceangebot ElterngeldDigital verspricht eine gute Anleitung bei der Antragstellung und insgesamt kürzere Bearbeitungszeiten. Es wird sicher von vielen Berliner Eltern gerne angenommen.“
Weitere Informationen zum ElterngeldDigital stehen unter www.elterngeld-digital.de zur Verfügung.
Einige Eckdaten zum Elterngeld
- Eingeführt wurde das Elterngeld im Jahr 2007. 2015 folgte das ElterngeldPlus. Informationen zum Elterngeld und was sich durch die Einführung des ElterngeldPlus geändert hat, finden sich auf dem Familienportal.
- Für das Elterngeld sind im Haushalt 2018 6,67 Mrd. Euro eingestellt. Die Nachfrage ist über die vergangenen Jahre stets angewachsen, auch im Jahr 2019 erwarten wir weiter steigende Antragszahlen.
- Im 1. Quartal 2018 haben deutschlandweit gut 976.000 Personen Elterngeld bezogen.
- Das Elterngeld ist eine der beliebtesten und bekanntesten Familienleistungen in Deutschland: 91 Prozent der Bevölkerung kennen das Elterngeld, 82 Prozent der Bezieherinnen und Bezieher sagen, dass das Elterngeld besonders wichtig für ihr Familieneinkommen sei.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.10.2018
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