Familienpolitik

Caritas bezeichnet Betreuungsgeldpläne als sozial ungerecht

Der Deutsche Caritasverband lehnt die aktuellen Pläne zur Einführung eines Betreuungsgeldes ab. „Ein Betreuungsgeld, das nur bezahlt wird, wenn auf öffentliche Kinderbetreuung verzichtet wird, ist ungerecht und unterstützt die Wahlfreiheit von Eltern nicht“, machte Caritas-Präsident Peter Neher angesichts der Aktuellen Stunde heute im Bundestag deutlich.

10.05.2012

Diese Form von Betreuungsgeld benachteiligt Familien: Ist eine Mutter aus finanziellen Gründen gezwungen, zumindest einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen, verliert sie den Anspruch auf das Betreuungsgeld. Eine Akademikerin hingegen, die Vollzeit arbeitet und ihr Kind zu einer Tagesmutter bringt, bekäme das Betreuungsgeld. "Das ist sozial ungerecht und benachteiligt Menschen, die aufgrund der familiären Einkommenssituation gezwungen sind, zumindest stundenweise zu arbeiten", kritisierte Neher. Der Vorwurf, arme Familien würden sich im Zweifelsfall für das Betreuungsgeld und gegen öffentliche Kinderbetreuung entscheiden, diffamiere zudem Menschen im Niedrigeinkommensbereich. "Bei nur geringen finanziellen Ressourcen kann der Verzicht auf 150 Euro als schmerzhaft empfunden werden." Eine Koppelung des Betreuungsgeldes an die Nichtinanspruchnahme öffentlicher Kinderbetreuung hätte zudem einen sehr hohen Bürokratieaufwand zur Folge.

"Viel wichtiger als endlose Debatten zur Einführung einer familienpolitisch zweifelhaften Leistung ist die Konzentration auf den Ausbau der Betreuung für unter 3jährigen", forderte Neher. So zeichne sich ab, dass das Ziel eines flächendeckenden Angebots entsprechender Plätze bis zum Sommer 2013 nicht überall erreicht wird. "Wer Wahlfreiheit für Familien will, muss auch Betreuungsplätze anbieten."

"Wenn die Politik schon bereit ist, mehrere Milliarden Euro für familienpolitische Leistungen zusätzlich einzusetzen, dann brauchen wir eine transparente Debatte über Notwendigkeiten und Wirkungen", machte Neher deutlich. Das Bundesfamilienministerium lasse derzeit die bestehenden familienpolitischen Leistungen überprüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung sollte in eine Entscheidung über familienpolitische Prioritäten mit einbezogen werden.

Der Deutsche Caritasverband hat seine Ablehnung des im SGB VIII als Absichtserklärung formulierten Modells eines Betreuungsgeldes im Rahmen einer aktuellen Positionierung formuliert, die <link http: www.caritas.de cms contents caritasde medien dokumente stellungnahmen positiondesdcvzumbet _blank external-link-new-window external link in new>hier zum Download bereit steht.

Quelle: Deutscher Caritasverband

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