Familienpolitik

Bundestag: IT-System verhindert detaillierte statistische Angaben zum Kinderzuschlag

Die Bundesregierung verteidigt die Praxis, dass statistische Daten über die Bezieher des Kinderzuschlags lediglich eingeschränkt erhoben werden.

06.05.2010

In ihrer Antwort (17/1415) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/1117) begründet die Regierung dies mit dem verwendeten IT-System. Zuständige Behörde für den Kinderzuschlag und das Kindergeld sei die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und deshalb erfolgen Bewilligung und Auszahlung des Kinderzuschlags über das bereits für das Kindergeld verwendete IT-System. "Im Rahmen dieses Systems bestehen nur beschränkte Möglichkeiten für differenzierte statistische Erhebungen zum Kinderzuschlag“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Umfassendere Erhebungen wären nur durch die Einführung eines gesondertes IT-System möglich. Angaben zu den möglichen Kosten einer solchen Umstellung macht die Regierung nicht. 

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 148

asta

 

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