Familienpolitik
BaWü: Ministerrat beschließt Bundesratsinitiative zur Reform des Unterhaltsvorschussrechts
Sozialministerin Stolz: „Unterhaltsvorschuss soll Alleinerziehende, nicht den unterhaltspflichtigen Elternteil entlasten“ Ministerrat beschließt Bundesratsinitiative zur Reform des Unterhaltsvorschussrechts
28.04.2010
"Der Unterhaltsvorschuss ist eine spezielle Leistung für alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder in einer besonders schwierigen Lebenssituation. Als familienpolitische Hilfe ist er unverzichtbar. Der Unterhaltsvorschuss soll aber Alleinerziehende und nicht den unterhaltspflichtigen Elternteil entlasten. Wir werden dazu eine Initiative zur Reform des Unterhaltsvorschussrechts in den Bundesrat einbringen und die Bundesregierung zum Handeln auffordern“, sagte Sozialministerin Dr. Monika Stolz am Dienstag (27.4.) in Stuttgart. Der Ministerrat hatte zuvor die von der Ministerin vorgeschlagene Bundesratsinitiative zur Vereinheitlichung und Verbesserung des Vollzugs im Unterhaltsvorschussrecht beschlossen.
Die Ministerin erläuterte, dass der staatliche Rückgriffsanspruch in der Praxis oft daran scheitere, dass den Unterhaltsvorschussstellen keine oder unrichtige Informationen über ein vollstreckbares Einkommen oder Vermögen des Schuldners vorliegen. „Die bisherigen Kontrollmöglichkeiten reichen nicht aus, um den Unterhaltsschuldner erfolgreich in Regress nehmen zu können. Eine automatisierte Abfrage über erteilte Freistellungsaufträge und vorhandene Bankkonten beim Bundeszentralamt für Steuern kann hier Klarheit schaffen“, so die Ministerin. Ein solcher Datenabgleich und Kontenabruf sei bereits jetzt bei vielen anderen Sozialleistungen wie etwa dem Wohngeld oder dem BAföG zulässig und erfolgreich.
Die Gesetzesinitiative sieht darüber hinaus vor, dass der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss künftig auch dann entfällt, wenn der allein erziehende Elternteil eine nichteheliche Lebensgemeinschaft eingeht. Bislang wird nur dann kein Unterhaltsvorschuss mehr gewährt, wenn der allein erziehende Elternteil heiratet oder mit dem anderen Elternteil zusammenlebt. „Das ist eine Ungleichbehandlung, die beseitigt werden muss“, sagte Monika Stolz. Es sei nicht neu, nichteheliche Lebensgemeinschaften im Sozialrecht zu berücksichtigen. So würden auch nichteheliche Lebensgemeinschaften beim Bezug von SGB II-Leistungen als Bedarfsgemeinschaften erfasst.
Der Unterhaltsvorschuss will den Schwierigkeiten begegnen, die allein stehenden Elternteilen und ihren Kindern entstehen, wenn der andere Elternteil sich der Pflicht, Unterhalt zu zahlen, entzieht oder hierzu nicht in der Lage ist oder wenn er verstorben ist. „Hier leistet der Staat Unterstützung. Im vergangenen Jahr wurden in Baden-Württemberg 66,9 Millionen Euro Unterhaltsvorschuss ausbezahlt. Unser Ziel ist es, die vorhandenen Mittel bedarfsgerechter, sparsamer und in einem eiffizienteren Verfahren einzusetzen“, so die Ministerin weiter. Die Finanzierungslast beim Unterhaltsvorschuss tragen Bund, Land, Kommunen jeweils zu einem Drittel. Über Rückgriffsansprüche gegenüber den Unterhaltspflichtigen konnten landesweit rund 28,9 Prozent zurückgefordert werden. Für die öffentlichen Haushalte ergab sich somit allein in Baden-Württemberg eine Nettobelastung von 47,5 Millionen Euro.
Der Unterhaltsvorschuss wird bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes für maximal 72 Monate von den Unterhaltsvorschussstellen bei den Jugendämtern ausbezahlt. Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht vor, die Altersgrenze auf das 14. Lebensjahr anzuheben. Er beträgt derzeit für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 133 Euro und bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres 180 Euro monatlich.
Quelle: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg vom 27.04.2010
asta
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