Familienpolitik
BaWü: 25 Jahre Landeserziehungsgeld sind eine Erfolgsgeschichte der Familienpolitik
„Das Landeserziehungsgeld hat über Jahrzehnte hinweg bewiesen, dass durch eine zielgenaue Unterstützung einkommensschwacher Familien die Wahlfreiheit der Eltern zwischen Familien- und Erwerbsarbeit gesichert werden kann“, betonte Sozialministerin Dr. Monika Stolz am Montag (3.1.).
04.01.2011
„Die Stärkung der Familie gewährleistet, dass die verschiedenen Lebensentwürfe individuell umgesetzt werden können. Damit hat sich das Landeserziehungsgeld in den 25 Jahren seines Bestehens zu einer Erfolgsgeschichte in der Familienpolitik des Landes entwickelt“, erklärte Stolz.
Als eines von nur drei Bundesländern setze Baden-Württemberg mit dieser einkommensabhängigen Familienleistung ein starkes Signal für die Familien. „Wir sind uns unserer Verantwortung für die Familien bewusst“, sagte die Ministerin. Schließlich stehe das „Kinderland Baden-Württemberg für ein neues ganzheitliches Verständnis für die Bedürfnisse von Familien mit Kindern. Unser Anspruch ist es“, so die Ministerin, „Baden-Württemberg zum Kinderland zu machen. Zu einem Land, in dem sich Familien und Kinder wohl fühlen.“
Hierzu trage auch das Landeserziehungsgeld bei, das bereits seit 25 Jahren ausgezahlt wird. Die Gesamtausgaben für das Landeserziehungsgeld belaufen sich von 1986 bis 2010 auf insgesamt 1,824 Milliarden Euro. „Fast 800 000 Familien haben das Landeserziehungsgeld erhalten und davon profitiert“, erklärte Stolz. „Durchschnittlich werden 203 Euro pro Monat gezahlt. Weit mehr als die Hälfte der Antragsteller - nämlich 70 Prozent - erhalten den Höchstbetrag (205 ‚Ǩ bzw. 240 ‚Ǩ ab dem dritten Kind) und über ein Fünftel der Antragstellenden (aktuell ca. 22 %) sind alleinerziehend“, so die Ministerin weiter.
Bemerkenswert viele Empfängerinnen und Empfänger des Landeserziehungsgeldes hätten mehrere Kinder. „2009 hatte über ein Viertel von ihnen drei und mehr Kinder und somit deutlich mehr als im Bevölkerungsdurchschnitt“, schilderte Stolz. Sie sagte weiter: „Durch den demografisch bedingten Geburtenrückgang und die gute Wirtschaftslage im Land geht aktuell die Inanspruchnahme des Landeserziehungsgeldes zurück. Einen Teil trägt dazu auch die Entscheidung vieler Eltern bei, nach dem Elterngeldbezug wieder schnell in den Beruf zurückzukehren. Aber gerade für Mehrkindfamilien und Alleinerziehende ist und bleibt das Landeserziehungsgeld ein wichtiger Bestandteil der Einkommenssicherung.“ Stolz kündigte daher bei der nächsten Anpassung der Richtlinien für das Landeserziehungsgeld an, dem Wunsch des Landtages nachzukommen, und die Möglichkeiten einer zulässigen Teilzeitarbeit für Alleinerziehende auszuweiten.“
Aus Sicht der Ministerin müsse die Familienpolitik und die Unterstützung von Eltern und Kindern vielfältig angelegt sein. „Wir haben im Sinne der Leitidee des Kinderlands Baden-Württemberg, die vor fünf Jahren ausgerufen wurde, die Rahmenbedingungen für Familien nochmals verbessert“, erklärte Stolz. So trage der Ausbau der Kinderbetreuung durch alle Beteiligten und die Flexibilisierung der Arbeitsorganisation zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. „Das belegt die steigende und über dem Bundesdurchschnitt liegende Erwerbsbeteiligung von Müttern. Dabei sollen und dürfen wir aber auch die Eltern nicht vergessen, die sich für die eigene Betreuung des Kindes auch während des zweiten Lebensjahres entscheiden“, so Stolz. Hier biete das Landeserziehungsgeld eine wertvolle Hilfe, für diejenigen Familien, die sich dafür entscheiden, gemeinsame Zeit mit ihren Kindern zu verbringen und ohne das Landeserziehungsgeld diese Option nicht besessen hätten.
Das Landeserziehungsgeld werde auch in den kommenden Jahren eine wichtige eigenständige Funktion in der Familienförderung einnehmen. Wie schon bei der Einführung des Elterngeldes werde es darauf ankommen, eine Anpassung an die familienpolitischen Rahmenbedingungen vorzunehmen, wie sie beispielsweise durch Änderungen von europa- und bundesrechtliche Vorschriften erfolgen könne. „Ich bin sicher, dass es uns gelingen wird, für erforderliche Anpassungen des Landeserziehungsgeldes auch künftig Lösungen zu finden, um diese zentrale familienpolitische Leistung des Landes wirkungsvoll fortzuführen“ sagte die Ministerin.
Herausgeber: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg
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