Familienpolitik

Baden-Württemberg: Familien mit geringem Einkommen können Familienzuwachs kaum aus eigener Kraft schultern

Obwohl der Arbeitsmarkt im vergangenen Jahr einen deutlichen Aufschwung erlebt hat, kam diese Entwicklung bei den Frauen, die eine katholische Schwangerenberatung im Land aufgesucht haben, nicht an. Denn viele der ratsuchenden Frauen oder ihre Partner waren im Niedriglohnsektor beschäftigt und somit auf ergänzende SGB II–Leistungen angewiesen. In Zukunft wird sich ihre finanzielle Situation durch den Wegfall des Elterngeldes noch mehr verschlechtern, befürchten die Mitarbeiter der Schwangerenberatung. Dies geht aus den Berichten für das Jahr 2010 der Schwangerschaftsberatung der Caritas in Baden-Württemberg sowie des Sozialdienstes Katholischer Frauen (SkF) im Land hervor.

20.06.2011

Die Rückmeldungen der katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen im Land zeigen: Viele der Ratsuchenden verfügten über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Sie waren im vergangenen Jahr trotz Rückgang der Kurzarbeit und einer allgemeinen Erholung des Arbeitsmarktes im Niedriglohnbereich tätig. Das geringe Einkommen reichte in vielen Familien nicht für den Lebensunterhalt aus, so dass weiterhin ergänzende Sozialleistungen nach SGB II oder Wohngeld und Kinderzuschlag beantragt werden mussten. 

Ab 2011 ist zudem der Sockelbetrag des Elterngeldes für Eltern, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen, als Einkommen anzurechnen. Mit großer Sorge blicken die Caritasdirektoren der Diözese Rottenburg-Stuttgart und  der Erzdiözese Freiburg auf diese Entscheidung der Bundesregierung. Denn das Elterngeld hatte in vielen Fällen die Funktion, in dieser finanziellen Umbruchphase der Familiengründung die veränderte Einkommenssituation abzufedern. Erhöhte Aufwendungen, die durch die Geburt eines Kindes entstehen, konnten aufgefangen werden. 

Der Wegfall des Elterngeldes wird aus Sicht der Caritas in Baden-Württemberg den finanziellen Spielraum gerade von Familien am Rande der Armutsgefährdung nochmals deutlich einschränken. Die Caritas-Schwangerschaftsberaterinnen und -berater befürchten, dass ab 2011 Familien stärker als zuvor in finanzielle Notlagen kommen werden. Umso wichtiger halten die Caritasdirektoren Böcker und Appel den Erhalt des Landeserziehungsgeldes als Unterstützungsleistung für Familien mit geringen finanziellen Ressourcen. „Schwangerschaft darf keine Zeit der Überbrückung und existentiellen Unsicherheit sein“, sind sie sich einig. 

Im vergangenen Jahr haben die Beraterinnen und Berater der Caritas und des Sozialdienst katholischer Frauen 14.647 Frauen beraten. Die katholischen Träger Caritas und SkF unterhalten in Baden Württemberg 40 Schwangerschaftsberatungsstellen. Sie werden aus Mitteln des Landes Baden Württemberg gefördert. Die Schwangerschaftsberaterinnen und –berater informieren ratsuchende Frauen unter anderem über familienpolitische Leistungen und helfen bei der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche. Ziel ist, schwangere Frauen in allen Fragen einer Schwangerschaft zu beraten und in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen. Als Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche vertritt die Caritas in Baden-Württemberg über 3.900 Einrichtungen mit mehr als 180.000 Plätzen in unterschiedlichen Hilfefeldern, in denen 59.000 Mitarbeiter tätig sind.

Quelle:  Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V. und Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V., gemeinsame Pressemitteilung vom 20.06.2011

Redaktion: Astrid Bache

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