Familienpolitik

Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie einigt sich auf Inhalte der Entgelderhöhung

Die Arbeitsrechtliche Kommission des Diakonischen Werkes der EKD hat sich in ihrer zweitägigen Sitzung auf die Inhalte der Entgelterhöhungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diakonie geeinigt und damit ihre Funktion als Leitwährung für die Diakonie unterstrichen.

12.04.2011

Berlin, (DWEKD) - Eckpunkte sind:

- Erhöhung der Entgelte zum 1. Mai 2011 um 2%.

- Verkürzung der Übergangszeit um 3 Jahre. Neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten dadurch deutlich höhere Einstiegsgehälter.

- Anpassung der Wochenarbeitszeit auf 39 Stunden im Westen zum 1. Juli 2011.

- Ost-West-Angleichung der Gehälter auf 100% zum 1. Juli 2011. Bei schwierigen wirtschaftlichen Situationen verbleiben die Entgelte bis Ende 2012 auf 95%.

- Die Vorschriften zur Sicherung der Leistungsangebote werden den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst und das Verfahren zum Abschluss der Dienstvereinbarung gestrafft.

Die Arbeitsrechtliche Kommission des Diakonischen Werkes der EKD ist paritätisch durch Arbeitgebervertreter und Arbeitnehmervertreter besetzt und beschließt die Arbeitsbedingungen für ca. 120.000 Mitarbeitende in der Diakonie.

Herausgeber: Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) e.V.

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