Familienpolitik

Alleinerziehende: Bund und Länder einigen sich beim Unterhaltsvorschuss

Die gemeinsamen Eckpunkte von Bund und Ländern sehen eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses bis zum 18. Lebensjahr und eine Aufhebung der maximalen Bezugsdauer vor. Die Reform wird zum 1. Juli 2017 in Kraft treten. Die Kommunen äußerten sich uneinheitlich zur getroffenen Einigung.

26.01.2017

Der Deutsche Städtetag begrüßte die Einigung von Bund und Ländern vom vergangenen Dienstag (24.01.2017). Zentrale Forderungen der Städte seien berücksichtigt worden. Zur Einigung beim Unterhaltsvorschuss erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages Helmut Dedy: "Der Deutsche Städtetag begrüßt, dass Bund und Länder eine Lösung für die geplante Ausweitung der Leistungen für Alleinerziehende gefunden haben. Diese Einigung hilft den Alleinerziehenden und trägt gleichzeitig zentralen Forderungen der Städte Rechnung. Die Kommunen erhalten nun einen Vorlauf, um die Auszahlung der Leistungen bis zum 1. Juli organisatorisch und personell vorzubereiten."

Städtetag begrüßt Einigung

Für ältere Kinder ab 12 Jahren werde unnötige Bürokratie vermieden, da bei Hartz-IV-Bezug auch die Leistungen für die Kinder vollständig aus einer Hand vom Jobcenter gezahlt werde. Der Städtetag regt an, die neue Struktur auszuwerten und bei positiven Erfahrungen auch auf die jüngeren Bezieher von Unterhaltsvorschuss zu übertragen. Die finanziellen Auswirkungen sollen überprüft werden, um Mehrbelastungen der Kommunen vollständig ausgleichen zu können, so Dedy weiter.  

Landkreise äußern sich kritisch

Die Einigung von Bund und Ländern über die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses trage den kommunalen Erwartungen weder in administrativer noch in finanzieller Hinsicht hinreichend Rechnung, äußerte sich hingegen der Deutsche Landkreistag. Der Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: "Für Eltern bedürftiger Kinder unter 12 Jahren bleibt es beim doppelten Behördengang. Sie müssen sowohl zur Unterhaltsvorschussstelle als auch zum Jobcenter. Das bedeutet auch für die Behörden unnötige Bürokratie. Denn der Unterhaltsvorschuss wird vom Jobcenter als Einkommen angerechnet und geht somit in der Leistung des Jobcenters auf."

Für Alleinerziehende von Kindern ab 12 Jahren ist dagegen vorgesehen, dass sie lediglich zum Jobcenter müssen, wenn sie weniger als 600 € brutto im Monat verdienen. Die vereinbarte Kostentragung sehe zwar eine Aufstockung seitens des Bundes vor, decke aber die voraussichtlich entstehenden kommunalen Mehrausgaben nicht ab. Positiv wertete der Landkreistag das Inkrafttretens der Reform zum 1.7.2017.  

Ausweitung des Unterhaltsvorschusses

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig freute sich, dass die Reform nun Inkrafttreten kann und die Situation von alleinerziehenden Müttern und Vätern und ihren Kinder dadurch verbessert wird. Die Bundesregierung hatte die <link https: www.jugendhilfeportal.de politik sozialpolitik artikel ausweitung-des-unterhaltsvorschuss-fuer-alleinerziehende external-link-new-window zur ausweitung des>Ausweitung des Unterhaltsvorschusses bereits im November beschlossen. Die Gespräche zwischen Bund und Ländern zu den finanziellen Folgen und zur Umsetzung zögerten sich aber hinaus. Zuletzt hatten sich 20 Verbände und Nichtregierungsorganisationen in einem <link https: www.jugendhilfeportal.de politik kinder-und-jugendpolitik artikel aufruf-kinderarmut-bekaempfen-ausbau-unterhaltsvorschuss-jetzt external-link-new-window zum aufruf von verbänden und>Aufruf an Bund und Länder geäußert und gefordert, den Weg für die Reform zügig frei zumachen. 

Weitere Informationen zur Reform des Unterhaltsvorschusses und zu den vereinbarten Eckpunkten stehen auch auf der <link https: www.bmfsfj.de bmfsfj aktuelles alle-meldungen ausweitung-des-unterhaltsvorschusses- external-link-new-window zu den eckpunkten von bund und>Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Verfügung.  

Quelle: Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 

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