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Gleichstellung in der Familienpolitik war das Thema der 25. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK), die am 2. und 3. Juli in Berlin tagte und an der auch Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig teilgenommen hat.
"Die 25. GFMK hat in ihrem Jubiläumsjahr weitreichende Beschlüsse zur Verbesserung der Situation Alleinerziehender, zur Einführung der Familienarbeitszeit und zur Herstellung von Lohngerechtigkeit gefasst. Ich freue mich sehr über den Rückenwind für diese Themen, die auch meine Schwerpunkte sind und die ich in dieser Wahlperiode weiter vorantreiben werde", sagte Manuela Schwesig.
Die GFMK konzentrierte sich insbesondere auf die bessere Unterstützung Alleinerziehender und begrüßte den Gesetzentwurf zur Verbesserung von Familienleistungen, den der Bundestag im Juni verabschiedet hatte. Unter anderem ist vorgesehen, den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende rückwirkend zum 1. Januar 2015 von 1308 Euro auf 1908 Euro zu erhöhen. So bekommen Alleinerziehende schon in 2015 mehr Netto vom Brutto.
Gleichzeitig wurden auf der Konferenz eine Reihe weiterer wichtiger Beschlüsse gefasst, insbesondere zur Durchsetzung der Lohngerechtigkeit von Frauen und Männern. Manuela Schwesig kündigte an, das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit" besser zur Geltung zu bringen. So ist ein Gesetz zur Lohngerechtigkeit und mehr Transparenz bei geschlechtsspezifischen Entgeltstrukturen geplant:
Ergänzend will die Bundesregierung eine Initiative gemeinsam mit den Tarifpartnern starten, um die Muster von struktureller Entgeltungleichheit in Tarifverträgen zu erkennen und zu überwinden.
Zum 25-jährigen Jubiläum der GFMK fand im Vorfeld eine Fotoaktion statt, in der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf 25 Jahre gemeinsamen Einsatz für die Gleichberechtigung zurück blickten. Auch Manuela Schwesig hielt ihr persönliches Statement zu 25 Jahren GFMK in Form eines Fotos fest.
Die GFKM ist die Fachministerkonferenz, die die Grundlinien für eine gemeinsame Gleichstellungs- und Frauenpolitik der Bundesländer festlegt und Maßnahmen zur Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen beschließt. Sie findet in der Regel einmal jährlich statt. Ziel ist, im Bereich der Gleichstellungs- und Frauenpolitik zu möglichst einheitlichen Auffassungen und Regelungen unter den Ländern zu gelangen, um so der Forderung nach tatsächlicher Gleichberechtigung von Frauen und Männern mehr Nachdruck zu verleihen.
Weitere Informationen stehen auf der Webseite des BMFSFJ und der GFMK zur Verfügung.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.07.2015